Das gab der Leiter der Landeswahlbehörde, Berndt Salomon, am Freitag auf APA-Anfrage bekannt. Nachdem die Einspruchsfrist am 5. August abgelaufen ist, können in den 96 Vorarlberger Gemeinden nun die endgültigen Wählerverzeichnisse erstellt werden. Die definitive Zahl der Wahlberechtigten wird am 25. August vorliegen.
Laut Salomon wird sich die Zahl der Wahlberechtigten durch eingebrachte Einsprüche nur noch minimal verändern. Damit werden im September rund 16.400 Personen mehr ihr Wahlrecht ausüben dürfen als 1999. Die Zunahme an Wahlberechtigten um 7,2 Prozent ist die größte Steigerung seit 1979 und 1984, als der Zuwachs im Vergleich mit der unmittelbar vorangegangenen Landtagswahl jeweils rund 9,5 Prozent betrug.
Zum Anwachsen der Wahlberechtigten-Zahl trägt dieses Jahr auch eine Änderung der Wahlbestimmungen bei: Wahlberechtigt ist neu, wer als ordnungsgemäß gemeldeter Vorarlberger am Tag der Landtagswahl 18 Jahre alt ist. Bisher musste man am 1. Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, um teilnehmen zu dürfen. Wie viele Vorarlberger Jungwähler von dieser Regelung profitieren, müssen die Statistiker erst feststellen. In Tirol, wo diese Bestimmung im Vorjahr erstmals Anwendung fand, waren es 4.250.
Wesentlich gravierender wird sich bei der Landtagswahl allerdings das erstmalige Wegfallen der Wahlpflicht auswirken. Analysen zeigen, dass der Ausgang der Wahl im September sehr stark von der Wahlbeteiligung abhängen wird. 1999 betrug sie noch 87,8 Prozent – das war der schlechteste Wert seit 1945. An der Bundespräsidenten-Wahl im April haben jedoch nur 54,5 Prozent, bei der EU-Wahl im Juni gar nur 36,16 Prozent der Vorarlberger Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
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