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Vorarlberg: 22.500 Euro Strafe für Gewalttäter

Auch wegen Nötigung schuldig gesprochen
Auch wegen Nötigung schuldig gesprochen ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Deutlich niedrigere Geldstrafen für zwei arbeitslose Mittäter. Die drei Männer verletzten einen Radfahrer schwer.

Von Seff Dünser (NEUE)

Die drei miteinander verwandten Männer haben nach Ansicht der Richterin einen Radfahrer mit Schlägen und Tritten schwer verletzt. Dafür wurde der 30-jährige Zweitangeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 22.500 Euro (450 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt. Zwei Mittäter kamen jeweils mit einer Strafe von 1680 Euro (420 Tagessätze à vier Euro) davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Strafe für den Zweitangeklagten fiel deshalb so hoch aus, weil der in der Schweiz arbeitende Ausländer über ein sehr gutes Einkommen verfügt. Weit weniger haben der 28-jährige Erstangeklagte und der 52-jährige Drittangeklagte dem Gericht zu bezahlen, da sie arbeitslos sind.

Die drei Angeklagten haben dem Opfer laut Urteil mehrere Rippen gebrochen. Als symbolisches Schmerzengeld haben sie dem Geschädigten vorerst nur 100 Euro zukommen zu lassen. Ihnen drohen aber noch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen.

Der Vorfall hat sich nach den gerichtlichen Feststellungen in einer Hofsteiggemeinde so ereignet: Der Radfahrer kam in einer Straße nur mit Mühe am Auto der Angeklagten vorbei, blickte zurück und stürzte. Daraufhin kam es zu einer verbalen und dann zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Die drei Angeklagten gingen auf den Radfahrer los und verprügelten ihn. Zudem schlug der Zweitangeklagte dem Radlenker dessen Smartphone aus der Hand, als der das Autokennzeichen fotografieren wollte.

Deshalb wurde der Zweitangeklagte nicht nur wegen schwerer Körperverletzung, sondern auch wegen Nötigung schuldig gesprochen. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Weil die drei Angeklagten unbescholten waren, machte die Richterin von der Möglichkeit Gebrauch, nur Geldstrafen zu verhängen.

Die Strafrichterin hielt die Angaben der Angeklagten für unglaubwürdig. Sie gaben an, der Radfahrer sei ohne ihr Zutun nur deshalb verletzt worden, weil er von seinem Fahrrad gestürzt sei.

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