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Volksbegehren zur Parteienfinanzierung

Vorarlbergs Wähler werden heuer nach Landtags- und Nationalratswahl sowie dem laufenden bundesweiten Familien-Volksbegehren auch noch zu einem „Volksbegehren zur Parteienfinanzierung“ aufgerufen. [13.9.99]

Die Landeswahlbehörde hat den Eintragungszeitraum für das Volksbegehren vom 11. bis 25. Oktober 1999 festgelegt. Antragsteller war die „Bürgerakademie – Schule für freie Menschen“, hinter der u.a. der Industrielle Franz Martin Zumtobel steht.

Die Vorarlberger Landtagsparteien (ÖVP, FPÖ. SPÖ, Grüne) würden „ohne gesetzliche Grundlage“ jährlich knapp 29 Millionen Schilling „absahnen“. Zur Parteienförderung kämen weitere neun Millionen für die Landtagsklubs, bemängelte die „Bürgerakademie“ am Montag.

Besonders kritikwürdig finden die Antragsteller, dass in die Berechnung der Parteienförderung alle Wahlberechtigten, also auch die Nichtwähler und die Stimmen für Kleinparteien einbezogen würden.
Als Rechtsgrundlage sei ein Gesetz zur Parteienfinanzierung dringend notwendig.

Wenn mehr als 5.000 Bürger das Volksbegehren unterschreiben, muss es an den Landtag zur Behandlung weitergeleitet werden. Wenn 20 Prozent der Stimmberechtigten – etwa 45.000 – zustimmen, ist eine Volksabstimmung durchzuführen, erinnerten die Initiatoren.

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(Bild: VN-Archiv)

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