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VMH erwirkt einstweilige Verfügung

Das Vorarlberger Medienhaus (VMH) hat im Rechtsstreit mit der oberösterreichischen Lengauer-Mediengruppe einen Erfolg eingefahren. "Dieser Erfolg freut uns natürlich", sagte am Montag Thurm gegenüber der APA.

Nach Angaben von VMH-Geschäftsführer Stephan Thurm hat das Landesgericht Linz eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der auf der Homepage des von Christian Lengauer herausgegebenen „Weekend Magazins“ keine irreführenden Auflagen-Zahlen mehr veröffentlicht werden dürfen. Lengauer selbst spricht von einem „alten Hut“.

  Auf der Homepage des „Weekend Magazins“ war bereits im August die ab 22. Oktober geplante Vorarlberg-Ausgabe des „Weekend-Magazins“ in die Gesamtauflage eingerechnet worden, ohne auf diesen Umstand hinzuweisen. Daraufhin wurde vom Vorarlberger Medienhaus Klage eingebracht. Lengauer seinerseits klagte das VMH, weil die Vorarlberger ihr Ende Juli erstmals erschienenes Hochglanz-Wochenendmagazin „Weekend Vorarlberg“ getauft hatten. Nach einer einstweiligen Verfügung des Landesgerichts Feldkirch von Mitte August hat das VMH den Namen des Magazins auf „WEEK Vorarlberg“ geändert.

  „Dieser Erfolg freut uns natürlich“, sagte am Montag Thurm gegenüber der APA. Auch wenn die Zahl auf der Homepage mittlerweile korrigiert worden sei, habe doch Wiederholungsgefahr bestanden.

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