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Vier Monate Haft nach Verkehrsunfall

Der angeklagte Pkw-Lenker war im November 2015 im Bezirk Bludenz in der Dunkelheit auf einer Schotterstraße alkoholisiert, zu schnell und ohne Führerschein unterwegs gewesen.
Der angeklagte Pkw-Lenker war im November 2015 im Bezirk Bludenz in der Dunkelheit auf einer Schotterstraße alkoholisiert, zu schnell und ohne Führerschein unterwegs gewesen. ©VOL.AT/Rauch
Einschlägig vorbestrafter 33-Jähriger verursachte Alkounfall, bei dem sein Beifahrer verletzt wurde.

Zu einer Haftstrafe von vier Monaten wurde am Landesgericht Feldkirch ein einschlägig vorbestrafter Autofahrer wegen eines Alkounfalls mit Personenschaden verurteilt. Das Urteil, das wegen fahrlässiger Körperverletzung und Sachbeschädigung erging, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der angeklagte Pkw-Lenker war im November 2015 im Bezirk Bludenz in der Dunkelheit auf einer Schotterstraße alkoholisiert, zu schnell und ohne Führerschein unterwegs gewesen. Das vom 33-Jährigen gelenkte Auto krachte gegen eine Tennishalle. Dabei zog sich der Beifahrer Rippenprellungen zu. Der Autofahrer soll sogar noch während der Fahrt Alkohol getrunken haben. Am Fahrzeug, dessen Eigentümer nicht der Fahrer war, entstand Totalschaden, der mit 23.000 Euro beziffert wurde.

Sachbeschädigung. Der Schuldspruch wegen Sachbeschädigung erfolgte, weil der Angeklagte in der Wohnung von Bekannten im Zorn eine Heizsteuerung heruntergerissen hatte.

Freigesprochen wurde der von Markus Fink verteidigte Angeklagte von einer versuchten Nötigung mit einer Drohung sowie vom Hauptvorwurf des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen. Ihm sei nicht nachzuweisen, dass er wissentlich ohne Erlaubnis mit einem fremden Auto gefahren sei, sagte Richter Martin Mitteregger.

Unbefugter Gebrauch. Pkw-Besitzer ist ein 29-Jähriger, an dessen Auto der Unfall-Beifahrer eine Anlage einbauen sollte. Der Angeklagte sagte, der Beifahrer habe ihm den Schlüssel gegeben und ihm nicht gesagt, dass sie mit dem Auto gar nicht fahren dürften. In einem anderen Strafverfahren wurde der Beifahrer wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen verurteilt.

Wäre der angeklagte Unfallfahrer auch wegen unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen schuldig gesprochen worden, wäre die Haftstrafe wegen der Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Gefängnis noch höher ausgefallen. Für die fahrlässige Körperverletzung betrug die mögliche Höchststrafe sechs Monate Haft. Der Richter verhängte eine Zusatzstrafe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten, die im Jänner 2016 das Bezirksgericht Bludenz verhängt hatte.

Der Angeklagte sei ein Künstler im Untertauchen, merkte Strafrichter Mitteregger an. Erst jetzt konnte gegen ihn verhandelt werden. Der gebürtige Bregenzer wurde von der Jus­tizwache aus dem Dorbirner Gefängnis vorgeführt. Dort verbüßt der 33-Jährige seine zweimonatige Haftstrafe aus der bezirksgerichtlichen Verurteilung.

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