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Verurteilt: Callgirl-Chefin hat keine Steuern bezahlt

Erst 14 Monate Haft wegen Zuhälterei, nun 50.000 Euro teilbedingt wegen Steuerhinterziehung.
Erst 14 Monate Haft wegen Zuhälterei, nun 50.000 Euro teilbedingt wegen Steuerhinterziehung. ©AP/Symbolbild
Feldkirch - Für das Betreiben eines Vorarlberger Callgirlrings wurde eine Unterländerin nun am Landesgericht Feldkirch auch in einem zweiten gerichtlichen Strafverfahren schuldig gesprochen.

Wegen Zuhälterei war die vierfach vorbestrafte 49-Jährige am 8. März zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Jetzt wurde über die ehemalige Sex-Unternehmerin wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung eine teilbedingte Geldstrafe von 50.000 Euro verhängt, davon 25.000 Euro unbedingt.

Noch ist keines der beiden Urteile rechtskräftig. Den Zuhälterei-Schuldspruch bekämpft die von German Bertsch verteidigte Angeklagte am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG). Die Strafe wegen Steuerhinterziehung akzeptiert die nunmehrige Hausfrau. Die Sanktion dafür fiel milde aus. Sie bewege sich “gerade noch im Rahmen, den das OLG akzeptiert”, sagte Richter Richard Gschwenter in seiner Urteilsbegründung. Bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrags hätte die Strafe ausmachen können.

125.000 Euro an Steuern aus den Escortservice-Einnahmen wurden zwischen 2007 und 2012 nicht beim Finanzamt Bregenz abgeführt – und müssen nun nachbezahlt werden. Das monatliche Einkommen der mutmaßlichen Zuhälterin hat das Finanzamt auf 6000 Euro geschätzt. Sie kassierte von ihren Prostituierten 80 von 190 Euro für eine telefonisch vermittelte Stunde Sex und 50 von 130 Euro für eine halbe Stunde. Die 49-Jährige fuhr Prostituierte mit ihrem Auto zu Freiern im ganzen Land und verlangte für den Transport 30 Euro.

Im Finanzstrafverfahren bekannte sich die Angeklagte erst in der Hauptverhandlung schuldig. “Sie waren gut beraten, geständig zu sein”, sagte der Vorsitzende des Schöffensenats zu ihr. Sollte sie die unbedingte Strafe von 25.000 Euro nicht bezahlen können, würde die möglicherweise mit Fußfessel zu verbüßende Ersatzfreiheitsstrafe lediglich einen Monat Haft betragen.

Drittes Strafverfahren

Aus ihrer ehemaligen Tätigkeit als Callgirl-Chefin ist noch ein drittes Strafverfahren anhängig – wegen Veruntreuung. 1000 Euro an Schmerzengeld für eine Prostituierte soll sie selbst behalten haben. Der ehemalige Freund der Angeklagten hat nach Ansicht des Landesgerichts im November 2011 nach dem bezahlten Sex in einem Auto eine ihrer Prostituierten vergewaltigt. Der unbescholtene 41-Jährige wurde am 21. März – nicht rechtskräftig – zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

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