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Vertragliche Lärmgrenzen eingehalten

Der Flugbeobachter des Landes Vorarlberg hat auch im Oktober 04 wieder die Flugbewegungen in Altenrhein konsequent kontrolliert. Laut Bericht wurden die Tageslärmbelastungen in diesem Zeitraum nicht überschritten.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr; das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.

Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft. Die vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Flugplatz Altenrhein wurden im Oktober 2004 nicht überschritten.

Im Kontrollzeitraum wurden insgesamt 28 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührten vier Flugbewegungen österreichisches Staatsgebiet.

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