Richter Martin Mitteregger glaubte aber nicht ihm, sondern der jungen Frau. Sie sagte beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch als Zeugin aus und erklärte, dass ihr der Angeklagte im Streit einen Fußtritt gegen das Gesäß versetzt hätte.
Wegen Körperverletzung wurde der mehrfach vorbestrafte und arbeitslose Angeklagte zu einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen.
Die beiden Drogenkonsumenten hatten sich während einer stationären Entzugstherapie kennengelernt. „Wir sind durchgebrannt“, sagte der Angeklagte. Vorzeitig hätten sie die Therapie abgebrochen und sich danach in seiner Bregenzer Wohnung aufgehalten. Dabei habe es des öfteren Streit gegeben. Die ihm vorgeworfenen Taten habe er aber nicht begangen.
Mehrere Vorfälle
Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen fortgesetzter Gewaltausübung an. Demnach soll er die Frau zwischen Juni und Ende Juli bei vier bis fünf Vorfällen geschlagen und getreten und seine Freundin zudem mit einem Messer und einer Eisenstange bedroht haben.
Der Richter konnte aber nur den einen Vorfall mit dem Hämatom am Gesäß zweifelsfrei als vom Angeklagten verübte Gewalttat feststellen. Denn die Zeugin habe im Bezug auf die anderen Vorwürfe keine überzeugenden Angaben gemacht. Zudem sei das Tatbild der fortgesetzten Gewaltausübung nicht erfüllt.
Der türkischstämmige Angeklagte behauptete, er sei nur deshalb verurteilt worden, weil er Ausländer sei. „Sie sind Österreicher“, merkte dazu der Richter an.
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