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Verhafteter klagt Republik: Knochenbruch beim Fesseln

Mann Opfer brutaler Polizeigewalt?
Mann Opfer brutaler Polizeigewalt? ©Symbolbild/Bilderbox
Feldkirch - Gefesselter fordert im Amtshaftungsprozess 5000 Euro Schadenersatz für Speichenbruch.

Ist der 28-Jährige ein Opfer polizeilicher Gewalt? Oder hat er sich die erlittene schwere Verletzung selbst zuzuschreiben? Er selbst fühlt sich als Opfer, dabei ist er auch ein Täter. Strafrechtlich nämlich wurde der junge Mann aus dem Bezirk Feldkirch nach eigenen Angaben wegen tätlichen Angriffs auf einen Beamten rechtskräftig verurteilt.

Nun geht der Arbeiter aber zivilrechtlich gegen die beiden Polizisten vor. In einem am Landesgericht Feldkirch anhängigen Amtshaftungsprozess klagt er die Republik als Dienstherrin der Beamten auf 5000 Euro Schadenersatz.

Denn beim Anlegen der Handfesseln am Rücken durch Polizisten hat der Kläger am 24. September 2011 in einer Polizeiinspektion im Bezirk Feldkirch an einem Arm einen Bruch der Speiche erlitten. Des Knochenbruchs wegen habe er vier Wochen lang einen Gips tragen müssen, sagte der Kläger bei seiner Einvernahme vor Zivilrichterin Birgit Vetter aus.

Er sei gestolpert und dabei gegen einen Polizisten gefallen, gab er an. Daraufhin sei er zu Boden geworfen und gefesselt worden. Das Strafgericht, das den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf einen Beamten erfüllt sah, glaubte jedoch den Polizisten. Demnach hat sich der Angeklagte aggressiv auf den Polizisten gestürzt. Deshalb sei er dann gefesselt worden.

Energisch gewehrt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat die Strafverfahren gegen die beiden Polizisten eingestellt. Denn die Beamten hätten sich rechtmäßig verhalten. Die schwere Verletzung habe sich der Gefesselte, der sich gegen seine Festnahme energisch gewehrt habe, selbst zuzuschreiben.

Die strafrechtlichen Bewertungen hätten allerdings keine Bindungswirkung für den Zivilprozess, meint Klagsvertreterin Sandra Wehinger. Ihr Mandant war wegen eines vermeintlichen Taxi-Betrugs zur Polizeiinspektion mitgenommen worden und auch deshalb, weil er seine Identität nicht preisgeben wollte.

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