AA

Vergewaltiger kommt mit neun Monaten bedingt davon

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch - Grund: Der Mann war bei der Tat im Vollrausch, Strafahmen beträgt deshalb drei Jahre.

Von Christiane Eckert

Der Angestellte zeigt sich geständig. Geständig 2017 seine damalige Freundin brutal vergewaltigt und misshandelt zu haben. Er riss sie an den Haaren, würgte sie, zeigte ihr ein Polster um zu demonstrieren, dass er sie anderenfalls ersticken werde. Die Frau erlitt Todesangst. Weiters drohte der Mann der Frau und ihrem neuen Freund mit dem Umbringen. Nun, zwei Jahre später, wird er verurteilt. Doch die Strafe fällt mit neun Monaten bedingter Haft plus 2700 Euro Geldstrafe milde aus. Das Opfer erhält insgesamt 2500 Euro Schmerzengeld. Den Grund für die rein bedingte Haftstrafe erklärt die Richterin im Prozess.

Volltrunkenheit als Grund

Das Gesetz bestimmt, dass, wer volltrunken eine Straftat begeht, dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, weil er in dem Moment nicht zurechnungsfähig war. Dafür wird der Täter aber nach einem anderen Paragrafen bestraft. Aber der sieht als Obergrenze drei Jahre Haft vor. Somit auch bei Vergewaltigern, die nüchtern eine mehrjährige Haft verbüßen müssten. Der Justiz sind somit die Hände gebunden. Der „normale Strafrahmen“ für Vergewaltigung mit maximal zehn Jahren steht nicht zur Diskussion. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vergewaltiger kommt mit neun Monaten bedingt davon