Verfassungsbeschwerde gegen Heer-Volksbefragung
Diese habe zum einen “mögliche Alternativen zu Militär im gesamten” offengelassen, zum anderen sei “die Frage der militärischen Landesverteidigung mit sozialen Dienstleistungen vermengt” worden, indem auch Zivildienst bzw. Sozialjahr abgefragt wurden. Die Frage habe demnach nicht der verfassungsrechtlichen Vorgabe einer Ja-/Nein-Frage bzw. zwei alternativen Lösungsvorschlägen entsprochen.
Auch sehen die Initiatoren laut ihrer Homepage () gar keine Möglichkeit, über die Wehrpflicht per Volksbefragung zu entscheiden – als Verfassungsmaterie brauche es dafür entweder die Zweidrittelmehrheit im Nationalrat oder aber eine Volksabstimmung (deren Ergebnis bindend ist). An der Initiative wirkt unter anderem der Innsbrucker Rechtsanwalt Thaddäus Schäfer mit, der vor einigen Jahren den Ötztaler Publizisten Markus Wilhelm im aufsehenerregenden “Schwein-Sager”-Prozess verteidigt hatte.
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