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Vereinheitlichung bringt keinen Fortschritt

Landtagspräsident Manfred Dörler hält nichts von den jüngsten Forderungen nach einer bundeseinheitlichen Regelung im Pflegewesen aufgrund der jüngsten Vorkommnisse in Lainz.

Eine Vereinheitlichung der Standards sei die „falsche Medizin“. Das Vorarlberger Pflegeheimgesetz zeige die hohe Kompetenz und Wirksamkeit
föderalistischer Lösungen.

Die Altenpflege wird in unserer überalternden Gesellschaft zum zentralen Anliegen. Die Anforderungen in der Altenpflege sind jedoch in Großstädten gänzlich andere als in kleineren, überschaubaren Strukturen. Hier garantieren kleine, aber effizient arbeitende Einrichtungen eine menschenwürdige Pflege. Dörler veranschaulicht am
Beispiel Vorarlberg: „In Vorarlberger Einrichtungen sind nur maximal 2-Bett-Zimmer zu finden, wobei 80 Prozent aller Pflegeeinrichtungen im Land sogar den hohen Standard von 1-Bett-Zimmern aufweisen. Eine Vereinheitlichung der Standards würde für viele Länder mit Sicherheit eine Nivellierung auf niedrigerem Niveau bedeuten.“

Dörler, derzeit auch Vorsitzender der Konferenz der Landtagspräsidenten, ist überzeugt, dass einheitliche
Vorschriften gegen das Versagen Einzelner genauso wenig helfen würden wie gegen das potenzielle Versagen bestimmter Organisationen, schon selbstverständliche Pflegestandards einzuhalten. In solchen Fällen helfe nur eine effektive rechtliche und politische Verantwortung. Dörler: „Wenn Gesundheitsstaatsekretär Waneck und Konventsmitglied
Volksanwalt Kostelka den Fall Lainz zur Untermauerung für
eine bundeseinheitliche Regelung hernehmen, übersehen sie
die Vorteile föderalistischer Lösungen. Acht-Bettzimmer wie
in Lainz haben etwa im Vorarlberger Modell keinen Platz.“

Eine Bundeskompetenz würde auch nicht die Übernahme von
Verantwortung gewährleisten. Als Beispiel nennt Dörler
freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeheimen, die oft
im Interesse der Heimbewohner selbst zu ergreifen sind: „Vorarlberg ist bislang das einzige Bundesland, das den Heimbewohnern einen gerichtsförmigen Rechtsschutz gegen solche Eingriffe einräumt. Der Verfassungsgerichtshof hob diese fortschrittliche Lösung mit dem Hinweis auf die Bundeskompetenz leider auf. Eine Bundesregelung wurde für 2005 angekündigt, in der politischen Praxis eine halbe
Ewigkeit. Eine moderne, innovative Regelung wurde so gegen
ein unbestimmtes Versprechen für die Zukunft eingetauscht.“

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