Aufgeflogen ist der Fall, nachdem Eltern das Landeskrankenhaus Klagenfurt aufgesucht hatten, weil ihre Tochter sich unüblich verhalten hatte. Das Spital erstattete Anzeige.
Derzeit gibt es noch keine Hinweise auf weitere Opfer neben dem dreijährigen Mädchen. Der Mann gab bei seiner Einvernahme an, kaum Kontakt zu den Kindern gehabt zu haben. Die Frau des Verhafteten hatte keine Betriebsbewilligung, um eine Kinderbetreuungseinrichtung zu führen. Sie bot eine “Nacht-Betreuung” von 17.00 bis 7.00 Uhr an.
Bereits im Jahr 2002 war eine Kinderbetreuungsstätte geschlossen worden, welche die Frau geleitet hatte. Das Land strich wegen pädagogischer Missstände alle Subventionen und kündigte den Vertrag. Trotzdem eröffnete sie 2005 erneut eine Einrichtung. Ohne Genehmigung aber mit neuem Namen und an einem anderen Ort in Klagenfurt. Sie hatte den Mann geheiratet, der nun verhaftet wurde. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
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