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Verbotenes Heli-Skiing

Nachdem die Heli-Skiing Flüge für Privatpersonen mit Bundesheerhubschraubern in der Silvretta für großen Wirbel gesorgt haben, wird es jetzt kein gerichtliches Nachspiel geben.

Der für die Vorbereitung und Abwicklung verantwortliche Offizier habe militärische Dienstvorschriften missachtet, aber keinen Amtsmissbrauch begangen, berichteten ORF Radio Vorarlberg und „Vorarlberger Nachrichten“ unter Berufung auf den Feldkircher Staatsanwalt Franz Pflanzner.

Nach Angaben von Pflanzner gegenüber dem ORF hat das Kommando für Luftstreitkräfte für 20 Experten der Illwerke eine Mitfluggenehmigung erteilt. Die Illwerke sind offizieller Partner des Militärs. Nachdem der Termin auf Grund von Schlechtwetter verschoben werden musste, flogen aber nur zehn Illwerke-Mitarbeiter mit. Der verantwortliche Offizier habe deshalb drei Personen, die nicht bei den Illwerken arbeiten, einen Platz im Helikopter verschafft. Damit hat der Offizier laut Pflanzner gegen militärische Dienstvorschriften verstoßen. Da der Staat nicht in seinen Rechten geschädigt wurde, liege aber kein Amtsmissbrauch vor.

Der Vorarlberger Militärkommandant Gottfried Schröckenfuchs sagte, dass gegen den Offizier bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei. Eine unabhängige Kommission prüfe die Vorgänge.

Ein Tiroler Ski- und Bergführer hatte Ende Februar Vorwürfe gegen das Bundesheer erhoben. Seiner Meinung nach war im Silvretta-Gebiet ein Bundesheer-Hubschrauber für ziviles Heli-Skiing eingesetzt worden.

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