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Urteil gefällt

Ausgang für die Bluttat im vergangenen Februar war eine belanglose Streitigkeit: Dann jedoch wurde dem Opfer ein Messer in den Bauch gerammt, das Opfer überlebte schwer verletzt. [20.12.99]

Zuerst spielte der 42-jährige türkische Arbeiter
mit anderen in seinem Stammlokal in Dornbirn Dart. Dann kam es zu einem
harmlosen Gerangel und danach zum folgenschweren Messerstich.

“Angetrunken” war der 42-Jährige bereits wie er in unser Lokal kam,
schilderte die Bedienung die Alkoholisierung des Mannes. Die anderen Zeugen
des Vorfalls hatten hingegen in der Verhandlung Mühe die Ereignisse in
Erinnerung zu rufen. “Zu viel getankt” – wie einer der damaligen Gäste mit
einem Lächeln selbst eingestand.

Nach dem Dartsspiel bei dem der Beschuldigte verloren hatte kam es zunächst
zu einer harmlosen Rangelei. Dabei verlor der Mann das Gleichgewicht und
fiel zu Boden. Er richtete sich wieder auf und ging zur Toilette. Dort
öffnete er sein Klappmesser und steckte es offen in die Jackentasche.
Anschließend kehrte er zurück, ging zu dem Gast der ihn “zu Fall gebracht”
hatte, fragte ihn warum er ihn gestoßen hatte und rammte ihm das Messer in
den Bauch.

Der lebensgefährlich verletzte Mann musste sofort notoperiert
werden.
Verteidigerin Claudia Lecher versuchte zu hinterfragen, ob ihr Mandant bei
der Tat überhaupt zurechnungsfähig war. Das gerichtsmedizinische Gutachten
ergab zwar einen Blutalkoholwert von 2,31 Promille, das war im konkreten
Fall für eine “Unzurechnungsfähigkeit” aber zu wenig. In zweiter Linie
versuchte sich der Beschuldigte dahingehend zu verantworten, dass er das
Messer zwar gezückt hatte, aber nur um “Eindruck zu schinden”, das Opfer
habe sich dann unglücklich zu ihm gedreht, dabei sei es zur Verletzung
gekommen. Staatsanwalt Reinhard Fitz ging hingegen von einer
“heimtückischen Vorbereitung” der Tat aus.

Richterin Karin Seidl-Wehinger
verurteilte den Mann zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, vier davon
unbedingt.
Mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren eine “milde Strafe” an der
Untergrenze so die Richterin. Das Opfer erhält einen
Teilschmerzengeldbetrag von 20.000 Schilling. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

(Bilder: Hofmeister)

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