Am Landesgericht Feldkirch muss sich ein 46-jähriger Oberländer wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verantworten. Ihm wird angelastet, er habe durch lückenhafte Aufzeichnungen die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so undurchsichtig gestaltet, dass dadurch zahlreiche Gläubiger geschädigt wurden. Die Anklagebehörde spricht von rund 1,6 Millionen Euro. Weil der Fall sehr komplex ist, wird nun ein Gutachten aus dem Bereich der Buchführung in Auftrag ergeben, dann muss sich das Gericht den Fall nochmals ansehen. Bis dahin wurde der Prozess vertagt.
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