Wie die VN bereits im Mai berichteten, wurde das im Zuge der Testamentsaffäre eingeleitete Strafverfahren gegen die Mutter und die Tante der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichts, Kornelia Ratz, eingestellt. Jetzt sehen sich die beiden Frauen allerdings mit einer Erbschaftsklage dreier Verwandter konfrontiert. Das Landesgericht Feldkirch bestätigte gestern einen entsprechenden Medienbericht. In dem Fall geht es um die rund 600.000 Euro schwere Verlassenschaft des 2004 verstorbenen Lustenauers Willi Mutschler, ein Cousin des Großvaters von Richterin Ratz. Seit Anfang des letzten Jahres ist klar, dass das Testament aus dem Jahre 1944, in dem die beiden nun beklagten Frauen als Alleinerbinnen angeführt sind, gefälscht ist. Als tatverdächtig gelten bekanntlich die bereits angeklagten Mitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn. Richterin Ratz muss sich wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verantworten, da sie die aufwendige Fälschung der letztwilligen Verfügung in Auftrag gegeben haben soll. Mehr als 20 weitere gesetzliche Erben gingen damals leer aus.
Je 25.000 Euro
Der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Rümmele, einer der Beklagtenvertreter, zeigte sich von dem „ungeduldigen Vorgehen“ der Kläger wiederum überrascht. Er, Rümmele, habe zunächst noch die Verhandlungen mit der Finanzprokuratur abwarten wollen. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht.
VN/Jörg Stadler
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