Der Städtebund wertet das Urteil als wichtigen Teilerfolg. Nicht betroffen vom Urteil sind die Rückzahlungsforderungen der Handelsbetriebe.
Rechtslage war eindeutig
Das VwGH-Urteil vom 27. April sei eine durchaus gute Nachricht für alle Städte und Gemeinden Österreichs, Tausende Verfahren könnten damit voraussichtlich eingestellt werden, hieß es in einer Pressemitteilung des Städtebunds, der keine andere Entscheidung erwartet hatte, zumal die Rechtslage auf europäischer Ebene schon seit 2005 eindeutig gewesen sei. Mit dem Urteil bestehe nun für alle offenen Forderungen seitens der Gastronomie von 1995 bis 2000 Rechtssicherheit.
Das Urteil des EuGH aus 2000 hat Österreichs Städten und Gemeinden laut Städtebund im Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt geschätzte 400 Mill. Euro gekostet, da von einem Steuerausfall von 50 bis 70 Mill. Euro jährlich auszugehen sei. Nur rund achtzig Prozent des Steueraufkommens aus der Getränkesteuer seien Städten und Gemeinden im Rahmen einer speziellen Ersatzregelung im Finanzausgleich 2001 bzw. 2005 abgegolten worden. Die von der Gastronomie geforderte Rückzahlungssumme hätte die ohnehin angespannten Kommunalfinanzen auf Jahre hinaus schwer in Mitleidenschaft gezogen und die Erreichung des Maastricht-Nulldefizits auf kommunaler Ebene schwer gefährdet, meinte der Städtebund heute.
Tausende Fälle offen
Unabhängig vom aktuellen VwGH-Erkenntnis sind laut Städtebund aber noch Tausende Fälle im Handel offen. Zwei Musterverfahren sollen hier eine rechtliche Klärung bringen. Ursprünglich waren in Sachen Getränkesteuerrückzahlung laut WKÖ-Schätzung rund 60.000 bis 70.000 Verfahren mit einem Volumen von 1,2 Mrd. Euro anhängig, 60 Prozent davon entfielen auf den Tourismus, 40 Prozent auf den Handel.
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