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Tausende Euro Strafe für Downloads

Schwarzach - Musikindustrie klagt Vorarlberger Jugendliche. Melanie G.* aus Nenzing traute ihren Augen nicht. Eine Wiener Anwaltskanzlei forderte im Auftrag der Musikindustrie 5000 Euro Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung.

Der Grund: über ein simples Download-Programm hat sich die Jugendliche Lieder ihres Idols Avril Lavigne heruntergeladen. „Kein Einzelfall“, weiß Arbeiterkammer-Experte Paul Rusching zu berichten. „Hunderte Vorarlberger wurden bereits mit Abmahnungen von Anwälten konfrontiert, die im Auftrag der Musikindustrie handeln. Dabei dreht es sich um Schadensersatzforderungen in der Höhe von mehreren tausend Euro.“

Rechtslage schwierig

Trotz Klageoffensive seitens der Musikindustrie ist es nach wie vor problemlos möglich, illegal Musik über das Internet zu beziehen. Die schwammige Rechtslage stellt dabei das eigentliche Dilemma dar. Während der Musik-Download für den Eigengebrauch grundsätzlich straffrei ist, stellt der „Upload“ – also das zur Verfügung stellen der Musiktitel für andere Internetnutzer – die eigentliche Gesetzesübertretung

dar. Das Musiktauschen funktioniert aber nur dann, wenn der „Upload“ freigegeben wird. „Mittlerweile gibt es Anwälte, die sich auf Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisiert haben und nichts anderes tun, als Jagd auf betroffene Personen zu machen“, so Paul Rusching.

Die Abmahnung selbst wird an den Inhaber des Internetanschlusses gestellt. Die zumeist unwissenden Eltern fallen bei Forderungen in der Höhe von bis zu 6000 Euro sprichwörtlich aus allen Wolken. „Es werden bewusst kurze Fristen gesetzt, damit sich die betroffenen Personen keine Beratung einholen können“, erklärt der AK-Experte. Er rät allen Betroffenen, sich im Anlassfall an die Arbeiterkammer zu wenden. „Es gab in der Vergangenheit dokumentierte Fälle, bei denen es Ermittlungsfehler gegeben hat“, berichtet er im „VN“-Gespräch und weiß, dass sich dadurch „die geforderten Summen verringern.

Strafe gemindert

Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI betont, dass die Klagewelle nicht vorrangig gegen Kinder und Jugendliche gerichtet sei. „Wir gehen nur gegen “große Fische vor“, erklärt IFPI-Pressesprecher Thomas Böhm und beschwichtigt, dass „jeder Einzelfall gesondert betrachtet wird“ und Jugendliche ausschließlich in „Höhe eines Taschengeldes“ abgemahnt werden.

Nicht im Fall von Melanie G. aus Nen zing. Für den Lehrling sind 5000 Euro mehr als ein Taschengeld. „Ich wusste, dass das Downloaden nicht erlaubt ist, aber da es alle machen, hab ich mir keine Gedanken gemacht“, berichtet sie im „VN“- Gespräch.

Nach vielen Rücksprachen konnte der geforderte Betrag zumindest auf die Hälfte reduziert werden. Für den Lehrling trotzdem eine Menge Geld. Neben den geforderten 2500 Euro musste Melanie G. eine Erklärung unterschreiben, in der sie versicherte, illegale MusikDownloads zukünftig zu unterlassen. „Ich werde sicher keine Lieder mehr runterladen“, berichtet sie. Musikalben will sich die 19-Jährige aber trotzdem keine kaufen. „Songs, die mir gefallen, lass ich mir jetzt eben von Freunden brennen“, trotzt Melanie den Forderungen der Musikindustrie.

* Name von der Redaktion geändert.

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