Ohne ein Urteil vorwegzunehmen, legte der Generalanwalt des Gerichts dazu ein Gutachten vor. In der strittigen Frage, ob die Marke “Kornspitz” bereits zu einer gebräuchlichen Warenbezeichnung und damit als Markenname obsolet geworden sei, vertrat der Anwalt die Auffassung, dass diese Beurteilung vor allem bei den Verbrauchern liege und die Bäcker keinen maßgeblichen Einfluss hätten.
In dem Rechtsstreit (C-409/12 ) hatte der oberösterreichische Backmittel-Hersteller “Pfahnl Backmittel GmbH” beim österreichischen Patentamt die Löschung der für den Konkurrenten “Backaldrin Österreich The Kornspitz Company GmbH” eingetragenen Wortmarke “KORNSPITZ” sowohl für Backwaren als auch für die entsprechenden Vorprodukt beantragt.
Pfahnl begründete den Vorstoß , dass “Kornspitz” bei Herstellern, Verbrauchern und Händlern zur Bezeichnung eines Gebäcks geworden sei. Das Patentamt löschte daraufhin die Marke. Backaldrin legte daraufhin Berufung beim Obersten Patent- und Markensenat in Österreich ein, der den Fall an den EuGH weiter verwies. (APA)
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