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Steinbruch

DAS GIBT KOPFSCHMERZEN!
DAS GIBT KOPFSCHMERZEN! ©Eigen

Liebe Bevölkerung von Hohenems,

am Dienstag, 18.12.2012, soll in der 25. Öffentlichen Stadtvertretung über den Verkauf einer
Teilfläche an die Rhomberg Steinbruch Gesellschaft m.b.h & Co. OG sowie
über den Abschluss eines neuen Pachtvertrags entschieden werden.

Die Fraktionen „Bürgermeister Richard Amann – Volkspartei Hohenems“ und „Freiheitliche (FPÖ) und Parteifreie Hohenems“ signalisieren Zustimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt, zumal sie auch in verschiedenen Konstellationen die
Verhandlungen mit der Bergbauberechtigten führten.

Die Fraktionen „Emsige und Grüne“, „Bürgerbewegung Hohenems“ und „SPÖ Hohenems Plus“ haben seit 2010 und insbesondere in den letzten Monaten unter der Mitwirkung der
Bürgerinitiative Steinbruch Unterklien Verbesserungspotenziale aufgezeigt, die aber nahezu unberücksichtigt blieben.

Hier ein paar „Ergebnis-Highlights“:

Kaufvertrag: Vertragsverhandlungen über den Verkauf der Teilfläche wurden unter falschen Voraussetzungen geführt (eine uneingeschränkte und unwiderrufliche
Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts blieb unberücksichtigt
).

Ein höherer Verkaufspreis wäre realistisch und möglich.

Pachtvertrag: Der zum Abschluss vorliegende Pachtvertrag weist unglaubliche
Mängel
auf und lässt jedes Bewusstsein, der betroffenen Bevölkerung auf
lange Sicht einen Anrainerschutz zukommen zu lassen, vermissen.

Die Stadt verzichtet auf wesentliche Rechte und überlässt dem
bergbauberechtigten Unternehmen nahezu jede Freiheit. Die Stadt Hohenems
erteilt der Bergbauberechtigten das Recht Steine in beliebiger Höhe, Tiefe und
Weite abzubauen. Zudem ist die Vertragspartnerin berechtigt Anlagen aller Art
(nicht nur Steinbruchanlagen sondern z. B. auch Recyclinganlagen) zu errichten
und zu betreiben.

Kein Vetorecht durch die Stadt!

Die künftige Errichtung einer Heißmischgutanlage, die nahezu
täglich etwas weiter weg oder doch näher zur Unterkliener Bevölkerung wandert.
Je nachdem, ob man die Bevölkerung ernst nimmt oder doch lieber gegen Kommunalsteuer verkauft!

Faktisch kein Kündigungsrecht für die Stadt bis zum 31.12.2050 – der Vertrag läuft
dann nach der Rekultivierung noch bis 31.12.2060!
Dabei wird zudem kein Bezug auf evtl. künftige Vorhaben genommen. Sofern eine
behördliche Bewilligung vorliegt, kann die Stadt lediglich eine Stellungnahme als
Partei abgeben. Kein Kündigungsrecht – egal ob sie ein Vorhaben begrüßt oder nicht. Im Gegenteil, ist die Stadt vertraglich sogar noch verpflichtet, die Bergbauberechtigte in jeder Hinsicht und bei allen Behörden
in ihren Anliegen zu unterstützen!

Die im Kaufvertrag beschriebene Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechts wird frühestens im Jahr 2060 nach einer dann einvernehmlichen Lösung neu geregelt. Das
jetzt gültige und starke Recht geht somit verloren!

Es ist uns derzeit nicht bekannt, ob ein naturschutzrechtliches Verfahren betreffend den geplanten Abbau in die Tiefe eingeleitet wurde bzw. ob schon ein Ergebnis vorliegt. Ein Passus im Vertrag über eine aufschiebende Wirkung, im Falle einer Nichtgenehmigung, fehlt!

Vorlagebericht an die Stadtvertretung: Generell sollte ein
Vorlagebericht dazu dienen, den jeweiligen Tagesordnungspunkt zu erläutern,
Fakten richtig darzustellen, um damit den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern deren Entscheidung zu erleichtern. Im gegenständlichen Fall dient dieser nur der Verwirrung und strotzt vor Ungereimtheiten!

Quintessenz: Letztlich geht es aber nicht nur um inhaltliche Schwächen sondern auch um formelle und juristische Unklarheiten, die eine zwingende Überarbeitung erfordern, bevor an eine Beschlussfassung zu denken ist. Dabei genügt es sicher nicht, die Stadtvertretung in der Sitzung bei so einem umfangreichen Projekt wieder vor neue Tatsachen zu stellen.

Das derzeitige Verhandlungsergebnis möchte ich aufgrund meiner vorigen kurzen Darstellungen insbesondere in Bezug auf die Zweckmäßigkeit anzweifeln. Aber auch im Bereich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lassen sich begründet Fragezeichen setzen.

Weiters gebe ich zu Bedenken, dass wir hier über eine vertragliche
Bindung von nahezu 50 Jahren
ab jetzt gerechnet bestimmen. Wir können nicht
vorhersehen, ob in naher oder ferner Zukunft der Kapitalismus und damit die „Geldhörigkeit“ noch den jetzigen Stellenwert besitzen. Mitunter werden künftig ökologische Aspekte und Gemeinwohldenken priorisiert. So oder so, dürfen
wir unsere Nachkommen nicht verkaufen und ihnen ein solches Erbe hinterlassen, das sie faktisch handlungsunfähig macht!

Eine Absetzung von der Tagesordnung der Stadtvertretungssitzung muss im Sinne der Stadt und ihrer Bevölkerung erfolgen!

Charly Peter Klubobmann der Emsigen und Grünen

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