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Stalking: Psychoterror "aus Liebe"

Schwarzach - 48 Anzeigen in Vorarlberg: Opfer von "Stalking" können sich besser wehren. Infos zum neuen Stalkinggesetz. So wehren Sie sich gegen Stalker. stalking[.pdf - 98KB]

Fast 100 SMS innerhalb weniger Tage, nächtliche Anrufe und Verfolgtwerden – die 27-jährige Bregenzerin, die ungenannt bleiben will, erlebte einen typischen Stalking-Fall am eigenen Leib. Ihr Ex-Freund konnte sich nicht mit der Trennung abfinden, stellte der jungen Frau monatelang nach – bis er schließlich vom Gericht verurteilt wurde. Seit Juli letzten jahres haben Opfer solch einer “beharrlichen Verfolgung”, wie es im Gesetz heißt, die Möglichkeit, sich juristisch dagegen zu wehren. Die Einführung des sogenannten “Stalking-Paragraphen” ermöglicht es Polizei und Gerichten, gegen den dauerhaften Psychoterror vorzugehen und zum Beispiel Kontaktverbote durchzusetzen.

“Vorteil der neuen Regelung ist, dass Belästigungen, die bislang durch den Rost fielen, weil sie keinen der gesetzlichen Tatbestände erfüllten, jetzt geahndet werden können”, so Dr. Franz Pflanzner, leitender Staatsanwalt am Landesgericht Feldkirch. Seit Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende Dezember 2006 gab es in Vorarlberg bereits 48 Ermittlungsverfahren wegen Stalking, davon wurden jedoch 28 eingestellt, immerhin mehr als die Hälfte. Die Interpretation des Stalking-Gesetzes ist nicht ganz einfach, zwei oder drei nächtliche SMS reichen nicht, um eine Verurteilung zu rechtfertigen, außerdem sind Verfolgungen vor Einführung des Gesetzes nicht strafbar. In der weitaus überwiegenden Zahl sind Frauen als Opfer betroffen, etwa 80 Prozent der Betroffenen sind weiblich. Meistens sind die Täter verlassene Ex-Männer und verschmähte Liebhaber, die sich in ihrem männlichen Stolz gekränkt fühlen.

Doch der Stalking-Paragraph umfasst noch viel mehr. Vor kurzem stellte eine 18-jährige Bludenzerin ein Foto ihrer einstmals besten Freundin ins Netz. “Gegen Bezahlung kann mich jeder haben”, so der dazugehörige Text. Bis zu 15 Anrufe gingen daraufhin nachts bei dem Opfer ein. Die Bludenzerin wurde daraufhin ebenfalls wegen Stalkings verurteilt.

Der Begriff “Stalking”

Der Begriff “Stalking” kommt aus dem Englischen, “to stalk” bedeutet “sich heranpirschen”. Mangels einer deutschen Übersetzung wird der Begriff dazu verwendet, um die wiederholte und fortgesetzte Belästigung, Verfolgung oder sonstige andauernde Behelligung des Opfers gegen dessen Willen durch den Täter/die Täterin zu beschreiben.

Was bedeutet Stalking laut Gesetz
(§ 107 a StGB)

“Beharrliche Verfolgung” liegt vor wenn:

  1. der Stalker die räumliche Nähe des Opfers aufsucht.
  2. der Stalker im Wege der Telekommunikation oder durch sonstige Kommunikationsmittel oder durch Dritte den Kontakt zum Opfer herstellt.
  3. der Stalker unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Waren oder Dienstleistungen für dieses bestellt. 4. der Stalker unter Verwendung der persönlichen Daten des Opfers Dritte dazu bewegt, mit diesem Kontakt aufzunehmen.

Hilfe für Opfer

Stalking-Opfer können sich jederzeit an die IfS-Interventionsstelle in Feldkirch wenden (Tel. 05522/82440). Vermeiden Sie jeglichen Kontakt zum Stalker, beantworten Sie keine SMS, Telefongespräche, Briefe oder E-Mails. Ignorieren Sie den Stalker im direkten Kontakt und rufen Sie die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen oder sonst Angst haben. Speichern Sie die Notrufnummer der Polizei (133) als Kurzwahl auf Ihrem Handy ein.

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