Bei der Übernahme der Spitäler hat sich das Land zudem zur Betriebsführung am Standort auf jeweils vereinbartem Niveau der medizinischen Versorgung und zu hohen Investitionen verpflichtet. Im Gegenzug haben die Städte einen Betrag in Höhe der bisherigen Selbstbehalte zugesagt.
Laut Sausgruber liegt dem Land ein Rechtsgutachten vor, demzufolge diese Vereinbarung nicht eine unzulässige Verschiebung der Kostentragungspflicht nach der Finanzverfassung, sondern eine zulässige Vereinbarung von Leistung und Gegenleistung beinhaltet.
Falls von Seiten der Vertragspartner eine Veränderung der Vereinbarung verlangt würde, hätte dies zur Folge, dass das Land von der Betriebspflicht am Standort zum vereinbarten Niveau und von der Verpflichtung zu den vereinbarten Investitionen befreit wäre.
Allein für Bludenz betragen die vereinbarten Investitionen rund 14 Millionen Euro. In Bregenz wurden in den vergangenen Jahren über 50 Millionen Euro investiert.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.