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  • Coronavirus-Verordnung ebnet Weg für Risikogruppen-Atteste

    7.05.2020 Die Definition der sogenannten Covid-19-Risikogruppe ist am Donnerstag vom Gesundheitsministerium in Form einer Verordnung offiziell gemacht worden. In Kraft trat sie bereits am Mittwoch. Das bedeutet, dass Risiko-Atteste mit Wirksamkeit ab diesem Datum ausgestellt werden können, vor allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie Nieren-, Lungen- oder Herzerkrankungen.