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Spanien entlässt früheren ETA-Anführer aus Haft

Die spanische Justiz hat die Freilassung des früheren Anführers der baskischen Terror-Organisation ETA, Santiago Arrospide Sarasola alias "Santi Potros", aus der Haft angeordnet.


Der Nationale Gerichtshof in Madrid begründete die Entscheidung am Donnerstag damit, dass eine in Frankreich verbüßte Strafe auf die zulässige Haftdauer in Spanien angerechnet werden müsse. Die Richter beriefen sich dabei auf eine EU-Regelung, die kürzlich in Spanien in Kraft getreten war.

Santi Potros war in der Zeit der blutigsten ETA-Anschläge in den 1980er Jahren der Militärchef der Organisation gewesen. Nach seiner Festnahme 1987 in Frankreich wurde er in Spanien in mehreren Prozessen zu insgesamt fast 3000 Jahren Haft verurteilt. Davon musste er nach spanischem Recht maximal 30 Jahre verbüßen. Santi Potros war unter anderem für die Bombenanschläge 1986 auf einen Polizeibus in Madrid mit zwölf Toten und 1987 auf ein Einkaufszentrum in Barcelona mit 21 Toten verantwortlich gemacht worden.

Der 66-Jährige, der sich in der Haft von der ETA lossagte, sollte eigentlich 2025 aus dem Gefängnis entlassen werden. Nach der Entscheidung des Gerichts hätte der frühere ETA-Anführer bei Anrechnung seiner Haftzeit in Frankreich eigentlich bereits im August 2013 freigelassen werden müssen.

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