In diesen Fällen könnte das Verfahren abgebrochen werden, weil sich die Betroffenen mittlerweile in Schule und Beruf völlig integriert hätten und auch nicht straffällig geworden seien. Hagenhofer pocht auch darauf, dass die Einhaltung der Menschenrechte im Vollzug des Fremdenrechts unbedingt gewahrt bleiben müsse. Gesetzesänderungen erscheinen dabei aus ihrer Sicht möglich: “Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, nicht ein für alle mal auf Bestehendem zu beharren, sondern sich weiter zu entwickeln.”
Für die SP-Mandatarin ist begrüßenswert, dass der Kriterienkatalog für den Erhalt eines Aufenthaltstitels entsprechend der Menschenrechtskonvention vom Ministerrat erweitert worden sei und nun auch familiäre Konsequenzen einer Abschiebung und die Integration der Betroffenen in Österreich berücksichtigt werden sollten. Noch besser wäre hier aus Sicht Hagenhofers freilich eine gesetzliche Regelung.
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