Sozialfonds-Förderung für Angebote der Familienhilfe

Die Helferinnen sind bei den Gemeinden oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege angestellt und stehen Familien mit Kleinkindern oder Kindern im Pflichtschulalter zur Verfügung. “Unsere Förderung aus dem Sozialfonds macht es möglich, dass dieses wertvolle Angebot weiterhin in einem bedarfsgerechten Umfang zur Verfügung steht und für die Familien auch leistbar bleibt”, so Landesrätin Katharina Wiesflecker.
Um den Einsatz der Familienhelferinnen zum Wohle der Familien bestmöglich zu koordinieren, haben Land, Gemeinden und Träger gemeinsam eine Poollösung entwickelt. Das Modell bietet damit flexible und individuelle Angebote für Familien und bietet den Helferinnen die Möglichkeit des fachlichen Austauschs untereinander.
(red)
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