Viele Faktoren
Erst am Wochenende kontrollierten die Beamten etwa 1000 Lenker in ganz Vorarlberg. Das Ergebnis bezeichnete der stellvertretende Leiter der Verkehrsabteilung, Peter Rüscher, als besorgniserregend. 42 Lenker wurden alkoholisiert am Steuer erwischt. Vor allem jetzt im Fasching sollten sich Alkolenker nicht sicher fühlen, zu jeder Tages- und Nachtzeit kann es Kontrollen geben, sagte Rüscher den VN. Ist die Faschingsfeier erst einmal so richtig in Gang, verlieren viele Menschen das Gefühl für das richtige Maß. Einer geht noch wird zur Devise. Doch Experten warnen: Alkohol wirkt bereits in kleinen Dosen auf das zentrale Nervensystem. So wird schon bei geringen Promillezahlen eine enthemmende Wirkung beobachtet. Aber der Promillegehalt im Blut hängt nicht nur von der Menge, sondern auch von der Zusammensetzung des Getränks ab und von Alter, Gewicht und Geschlecht des Konsumenten, so der Bregenzer Arzt Dr. Markus Sagmeister.
Gute Unterlage
Die Gefahr des Restalkohol wird immer wieder unterschätzt. Durchschnittlich baut ein Mensch 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab, so Sagmeister. Wer abends einen Vollrausch hatte, sollte demzufolge über seine Fahrtüchtigkeit am Morgen nachdenken. Die Faustregel ein großes Bier ist okay, sollte ebenfalls mit Vorsicht betrachtet werden. Forscher haben herausgefunden: Normales Bier mit einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent verursacht hohe Promille-Werte.
Medium- oder Leicht-Bier (drei Prozent) wird hingegen besser vertragen. Die Ergebnisse nach einem Test an der Landesnervenklinik Graz mit normalem Bier: Nach einem großen Glas (0,5 Liter) hatten die Tester 0,28 Promille. Nach dem zweiten Bier waren es 0,48 Promille und nach dem dritten sogar 0,67 Promille. Testleiter Dr. Manfred Walz fand außerdem heraus, dass viel Essen vor dem Trinken die Promillezahl senkt. Bei einem Wiener Schnitzel mit Pommes sind es etwa 40 Prozent.
Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen:
- Bei 0,5 bis 0,79 Promille liegt der Strafrahmen – sofern kein Unfall passiert ist – zwischen 218 und 3633 Euro. Der Führerscheinentzug wird angedroht, beim zweiten Delikt innerhalb von zwölf Monaten ist der Schein drei Wochen weg. Beim dritten Verstoß wird man für vier Wochen zum Fußgänger.
- Wer 0,8 bis 1,19 Promille hat, muss sofort einen Monat lang auf den Führerschein verzichten und bekommt Strafen zwischen 581 und 3633 Euro aufgebrummt.
- Bei 1,2 bis 1,59 Promille kassiert die Behörde den Schein für mindestens drei Monate, man muss außerdem zur Nachschulung. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 872 und 4360 Euro.
- Jenseits der 1,6 Promille bzw. bei Verweigerung des Alkotests gilt die Höchststrafe, es heißt dann neben Geldstrafenrahmen von 1162 bis 5813 Euro für mindestens vier Monate Abschied vom Führerschein zu nehmen. Um das rosa Papier wieder zu bekommen, müssen kostspielige Nachschulungen und eine verkehrspsychologische Untersuchung gemacht werden.
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