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So schützen Sie sich vor "Blüten" in der Weihnachtszeit

Weihnachten kommt näher und damit auch die Zeit des Falschgeldes. Mit dem Aus für den Schilling sind gefälschte Banknoten oder Münzen in Österreich häufiger geworden. Denn je verbreiteter eine Währung ist, umso lukrativer ist es, sie zu fälschen.
VOL Live hat nachgefragt 

So schützen Sie sich vor „Blüten“

Gefälschte Banknoten sind heute in Österreich öfter im Umlauf als zu Schilling-Zeiten. Laut Armin Schneider von der Österreichischen Nationalbank besteht für Privatpersonen aber kaum die Gefahr, mit Falschgeld in Kontakt zu kommen. Aber: Trotzdem ist Vorsicht auch hier der wirksamste Schutz.

Augen auf!

Ehe man eine Banknote als Zahlungsmittel entgegennimmt, sollte man die Sicherheitsmerkmale eingehend prüfen. Die Faustregel lautet:

– Fühlen der erhabenen Oberflächen auf der Banknotenvorderseite
– Sehen: Wasserzeichen, Sicherheitsfaden und Durchsichtsregister gegen eine gute Lichtquelle betrachten
– Kippen der Folien-Hologramme
– Prüfen mithilfe einer UV-Lampe

Infos und Ausbildung bei der Österreichischen Nationalbank

Genaue Informationen dazu findet man auf der Homepage der Österreichischen Nationalbank.

Die Notenbank bietet auch eine kostenlose Ausbildung zum „Bargeldexperten“ an. Wer häufig mit Geldscheinen zu tun hat, kann die Prüfschritte unter fachkundiger Anleitung an Originalen und Falsifikaten in der Praxis ausprobieren.

Die Rechtslage

Falschgeld darf nicht ausgegeben werden, dies ist gesetzlich verboten. Was tut man also, wenn man glaubt, dass einem eine „Blüte“ angedreht wurde? Am besten bringt man sie zur Bank. Geldinstitute sind laut § 79 des Nationalbankgesetzes dazu verpflichtet, fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen einzubehalten. Im Anschluss daran stellt die Bank einen Beleg aus, und die Daten des „Finders“ werden für die eventuelle Erstattung des Wertes gespeichert.

Verdächtiges Geld prüfen lassen

Das verdächtige Stück wird dann an die Österreichische Nationalbank beziehungsweise die Münze Österreich AG zur Prüfung eingeschickt. Falls sich Banknote oder Münze als echt erweisen, bekommt ihr „Finder“ den Wert ersetzt. War der Schein falsch, wird sein Wert natürlich nicht erstattet. Aber: So lange Falschgeld nicht als solches identifiziert ist, bleibt es wie normales Bargeld im Umlauf.

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