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Sicherheitsbericht 2017: Weniger Opfer und kürzere Verfahren

Die Zahl der Freiheitsstrafen ist im vergangenen Jahr gesunken.
Die Zahl der Freiheitsstrafen ist im vergangenen Jahr gesunken. ©APA/Herbert Neubauer (Themenbild)
30.746 Delikte wurden rechtskräftig verurteilt und es gab 286.793 Verbrechensopfer. Im Vergleich zu den Vorjahren sind beide Zahlen gesunken.

2017 wurden von österreichischen Gerichten 30.746 Delikte rechtskräftig verurteilt. Die Dauer von Justizverfahren hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verkürzt und ist auch 2017 auf einem Tiefstand, geht aus dem Sicherheitsbericht des Justizressorts hervor, der am Mittwoch dem Ministerrat vorgelegt wird. Die Zahl der Opfer ist ebenfalls leicht gesunken, und zwar auf 286.793.

Am meisten Vermögensdelikte in Österreich

Im Vorjahr kam es zu 62.216 Strafanträgen und Anklagen, was im Vergleich zu 2016 einen Rückgang von 1.258 Fällen bedeutet. Die Zahl der Enderledigungen durch die Gerichte ist leicht zurückgegangen, ebenso die urteilsmäßigen Erledigungen. Im Jahr 2017 erfolgten weniger Verurteilungen als im Jahr davor, die Zahl der Freisprüche stieg an. Die Verfahrensdauer verkürzte sich in den letzten Jahren kontinuierlich und behielt im Berichtsjahr mit einem bundesweiten Median von 1,1 Monaten (für landesgerichtliche Verfahren) ihren Tiefstand bei.

Im Berichtsjahr 2017 wurden von österreichischen Gerichten 30.746 Delikte rechtskräftig verurteilt. 85,8 Prozent der Verurteilten waren Männer. 57,7 Prozent waren Österreicher (17.745) und 42,3 Prozent ausländische Staatsangehörige (13.001). Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Verurteilungen gering um etwa 1 Prozent.

Die österreichischen Gerichte verurteilten überwiegend wegen Vermögensdelikten (31 Prozent). Zu 17,1 Prozent wurde wegen Delikten gegen Leib und Leben verurteilt, zu 18,5 Prozent wegen Suchtmitteldelikten und zu 2,4 Prozent wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Die Zahl der Diversionsangebote in Strafverfahren insgesamt ist 2017 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden 84 von 100 Diversionsverfahren erfolgreich beendet.

Zahl der Freiheitsstrafen gesunken

Im Jahr 2004 wurden noch 17.951 Verurteilungen zu reinen Geldstrafen ausgesprochen, 2009 nur noch 13.294 und im Berichtsjahr 8.693. Die Zahl der verhängten Freiheitsstrafen hat 2005 den Höhepunkt erreicht: Wurden im Jahr 2000 20.432 Freiheitsstrafen verhängt, waren es 2005 26.187, im Vorjahr 19.599 und im Berichtsjahr 20.100. Der Anteil der reinen Freiheitsstrafen an sämtlichen Sanktionen ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gestiegen und hat im Jahr 2015 mit 67,1 Prozent einen vorläufigen Höhepunkt erreicht, im Berichtsjahr ist ein Rückgang auf 65,4 Prozent zu verzeichnen.

Die Gerichte verhängten im Berichtsjahr über Jugendliche ungefähr bei jeder zweiten Verurteilung bedingte Strafen und in 22,7 Prozent der Verurteilungen unbedingte Strafen. Die Zahl der vermögensrechtlichen Anordnungen blieb im Berichtsjahr gleich. Es wurden 3,2 Mio. Euro dadurch und durch Einziehungen eingenommen.

Mit 8.945 inhaftierten Personen gab es 2017 im Vergleich zum Vorjahr beinahe keine Veränderung. Der Anteil der Ausländer an allen Gefangenen stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an: 2017 befanden sich 4.837 Nichtösterreicher in den Justizanstalten. Ihr Anteil an allen inhaftierten Personen in Österreich verdoppelte sich gegenüber den 1990er-Jahren und erreichte wie bereits im Vorjahr mehr als 50 Prozent. Der Anteil der Frauen an inhaftierten Personen betrug 5,9 Prozent. 143 Personen waren unter 18 Jahre (1,6 Prozent).

Die durchschnittliche Strafdauer der zum Stichtag 1. September in Strafhaft befindlichen Personen betrug 2017 rund 1.460 Tage (sechs Tage weniger im Vergleich zum Vorjahr). Die Dauer der Untersuchungshaft betrug durchschnittlich 78 Tage. Elf Personen nahmen sich in Haft das Leben.

Regionale Unterschiede bei der Strafpraxis.
Regionale Unterschiede bei der Strafpraxis. ©APA

32,5 Prozent wurden wieder verurteilt

Was den elektronisch überwachten Hausarrest betrifft, betrug die durchschnittliche Anhaltedauer 127 Tage, das ist vier Tage länger als 2016. Die Zahl der im Maßnahmenvollzug Untergebrachten nahm im gesamten Beobachtungszeitraum mit Ausnahme der Jahre 2014 und 2015 zu. Der Anteil betrug 2017 9,5 Prozent.

Die Jugendgerichtshilfe erhielt 2017 gesamt 4.005 Aufträge zur Durchführung von Jugenderhebungen. In 1.672 Fällen erfolgte der Auftrag durch die Staatsanwaltschaft, in 2.988 Fällen durch das Gericht, in den restlichen Fällen arbeiteten die Standorte der Familien- und Jugendgerichtshilfe überregional zusammen.

Von den 2013 verurteilten oder entlassenen 29.570 Personen wurden über den Beobachtungszeitraum von vier Jahren 9.618 Personen wiederverurteilt. Das entspricht einer Wiederverurteilungsquote von 32,5 Prozent (2012 bis 2016: 33,3 Prozent).

Insgesamt wurden in den Verfahren 286.793 Personen als Opfer einer Straftat registriert. Davon waren 136.746 männlich und 93.437 weiblich; bei 56.610 Opfern blieb diese Information unbekannt oder wurde nicht eingetragen. Die Zahl der registrierten Opfer ist um 2,94 Prozent gesunken. Forderungen in Höhe von 266.096,35 Euro wurden anerkannt und zum überwiegenden Teil bereits liquidiert. An Kosten für den Strafvollzug wurde ein durchschnittlicher Nettoaufwand pro Tag und Insasse der Justizanstalten von etwa 127 Euro (gegenüber 119 Euro 2016) berechnet.

(APA/Red)

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