Die Laienrichter machten es sich nicht leicht und berieten lange über die einzige, Ihnen gestellte Frage. Sie glaubten nicht, dass die Musik rein zufällig in den Besitz des Burschen gekommen war und auch nicht, dass er nichts mit nationalsozialistischem Gedankengut am Hut hat. Musiktitel wie „Hurra, hurra, ein Nigger brennt“, waren auf dem sichergestellten PC gespeichert.
Neun Monate Haft gabs auf Bewährung, dazu 320 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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