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Schülerin (13) in Schule missbraucht

Klägerin ist in therapeutischer Behandlung
Klägerin ist in therapeutischer Behandlung ©Bilderbox bzw VOL.AT
Feldkirch - Geldstrafen für zwei 14-jährige Mitschüler wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen.

Eine 13-jährige Schülerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zwischen November und Dezember 2013 von zwei 14-jährigen Mitschülern in einer Unterländer Mittelschule mehrmals sexuell missbraucht worden.

Dafür wurden die beiden unbescholtenen Angeklagten am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen jeweils zu einer Geldstrafe von 1400 Euro (350 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.

Die beiden 14-Jährigen wurden auch wegen Anstiftung zur pornografischen Darstellung Minderjähriger schuldig gesprochen. Demnach hatten sie veranlasst, dass ein 14-jähriges Mädchen ihre sexuellen Übergriffe an der 13-Jährigen filmt.

Die unbescholtene 14-Jährige wurde wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen und Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 560 Euro (140 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte Teil 270 Euro. Das am 31. Mai 2016 ergangene Urteil in dem Strafverfahren wurde erst gestern öffentlich bekannt. Denn der beendete Strafprozess wurde in einem Zivilprozess thematisiert, in dem am Landesgericht gestern die erste Verhandlung durchgeführt wurde.

Klage gegen Republik

In dem anhängigen Zivilverfahren fordert das klagende Missbrauchsopfer von der beklagten Republik Österreich als Schadenersatz 26.600 Euro und die Haftung für allfällige Spät- und Dauerschäden. Nach Ansicht des Klagsvertreters haben Lehrer der Schule ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Pädagogen hätten früher eingreifen müssen und so sexuelle Übergriffe und Mobbing durch die beiden Schüler verhindern können, meint der Anwalt der Klägerin.

Die inzwischen 16-jährige Klägerin sei traumatisiert und befinde sich in therapeutischer Behandlung, sagte ihr Rechtsbeistand. Sie habe wegen der Vorfälle die Schule verlassen und verfüge über keinen Schulabschluss. Die damals 13-Jährige sei im Tatzeitraum Integrationsschülerin mit pädagogischem Förderbedarf gewesen und habe die zweite Klasse der Mittelschule besucht.

Die Rechtsvertreterin der beklagten Republik sagte, es liege keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Zudem seien die eingeklagten Ansprüche verjährt.

Zivilprozess gegen Burschen

Im Strafprozess wurden die beiden 14-Jährigen zur Zahlung von 5000 Euro an Schmerzengeld verurteilt. Das Opfer fordert von den zwei Haupttätern nun zivilrechtlich weitere Schadenersatzzahlungen. Der Zivilprozess gegen die beiden nunmehr 17-jährigen Burschen hat am Landesgericht noch nicht begonnen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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