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Schmuggler wateten durch den Rhein

Äußerst Erfinderisch zeigten sich zwei Drogenkonsumenten beim Schmuggel von Marihuana. Sie wateten stilecht durch den Rhein. Doch für beide hatte dieser Sondertransport ein gerichtliches Nachspiel.

Der 20-jährige Bursch wurde bereits vor einiger Zeit verurteilt, danach wurde ihm eine Entzugstherapie zugebilligt, die er jetzt gerade macht. Vor Gericht stand nun sein Kollege, ein 25-jähriger Fussacher. Dem zweifach vorbestraften Junkie wurde Schmggel von 1100 Gramm Marihuana von der Schweiz nach Vorarlberg vorgeworfen.

Heißer Sommer

Es war im Sommer letzten Jahres, als die hohen Temperaturen die zwei jungen Männer zu dieser Aktion inspirierten. Mit dem Fahrrad fuhr einer vor und wartete am Vorarlberger Rheinufer. Der andere blieb auf der Schweizer Seite. Zum Teil warfen sie die Päckchen über den Fluss, zum Teil wateten die jungen Drogenkonsumenten durchs Wasser. Im Zuge von Einvernahmen bei anderen Suchtgiftprozessen kam man den zweien auf die Schliche. Eingekauft hatten sie das Rauschgift angeblich in einem St.Galler Hanfladen.
Für Verwunderung sorgte die Aussage der 20-jährigen Kollegen des Angeklagten. Er hatte zunächst seinen 25-jährigen Spezi belastet. Detailliert hatte er beschrieben, wie sie zu zweit auf den Stoff gespart, ihn eingekauft, geschmuggelt und konsumiert hatten. Dass er seinem Kompagnon für ein Gramm Shit 35 bis 50 Euro bezahlen hatte müssen und dass sie auch gemeinsam Ecstasy-Trips geschluckt hatten.

Aussage widerrufen

Plötzlich dementierte der Zeuge jeden Satz. “Ich habe die belastenden Angaben alle erfunden”, verblüfft er Richter Wilfried Marte. Doch der plötzliche Sinneswandel kam zu spät. Der Drogensenat glaubte dem Zeugen kein Wort, denn seine Aussagen ergaben keinen Sinn. “Dieser Versuch den Angeklagten zu entlasten ist in die Hose gegangen”, plädierte Staatsanwalt Heinz Rusch für einen Schuldspruch. Mit zehn Monaten Haft muss sich der Angeklagte abfinden. Der Zeuge wird sich bald ebenfalls bald wieder auf der Anklagebank wiederfinden. Dann geht es nicht um Drogenschmuggel sondern um Verleumdung und falsche Beweisaussage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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