Der beschuldigte Pongauer hat laut Anklage mittels Scheingeschäften zwischen Mai und Oktober 2012 unrichtige Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei der Finanz abgegeben. Er war im angeklagten Tatzeitraum alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens, das mit Projekten über erneuerbare Energie befasst war. Mitarbeiter waren auf die Ungereimtheiten aufmerksam geworden.
Falls der Angeklagte die verhängte Geldstrafe nicht zahlt, ist dem Urteil von Richter Philipp Grosser zufolge eine Ersatzfreiheitsstrafe von acht Monaten vorgesehen. Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung abgegeben haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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