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Rettungsgasse steht in Österreich in einem rechtlichen Widerspruch

Ab 1. Jänner ist die Rettungsgasse in ganz Österreich Pflicht.
Ab 1. Jänner ist die Rettungsgasse in ganz Österreich Pflicht. ©APA
Bregenz - Das Befahren des Pannenstreifens wäre weiterhin strafbar. Der Pfänder ist das Sorgenkind.
Hohe Strafen drohen

Die Rettungsgasse wird zwar ab 1. Jänner Pflicht. Allerdings wurde die rechtliche Regelung noch nicht auf die Veränderung angepasst. „Es ist richtig. In Bezug auf die Rettungsgasse besteht ein Widerspruch“, bestätigt Brigitte Hutter, Leiterin der Abteilung Verkehrsrecht.

Auf Pannenstreifen fahren

Im Vormerksystem steht weiterhin, dass das Befahren des Pannenstreifens geahndet werden muss. Dabei würden bis zu 2180 Euro Strafe drohen. Bei der Bildung der Rettungsgasse müssen die Verkehrsteilnehmer aber auf den Pannenstreifen ausweichen, sofern die Breite der Fahrbahn nicht ausreichen würde. „Das ist nicht sauber gelöst worden. Aber wir haben schon im Mai bei einer Fachtagung darauf hingewiesen“, erklärt Hutter.

Keine Schwierigkeiten

Das Innenministerium hat es versäumt, die Rettungsgasse als Ausnahmeregelung zu titulieren. Ist das Befahren des Pannenstreifens bei der Bildung einer Rettungsgasse also strafbar? „Um das Tatbild des Vormerkdelikts zu erfüllen, müssten Einsatzfahrzeuge auf dem Pannenstreifen behindert werden“, klärt Brigitte Hutter auf. Aus diesem Grund wurde die Exekutive angewiesen, Anzeigen in Zusammenhang mit dem Pannenstreifen mit der jeweiligen Verkehrssituation zu schildern. „Derjenige, der eine Rettungsgasse gebildet hat, muss mit keinen Schwierigkeiten rechnen“, gibt die Leiterin der Abteilung Verkehrsrecht Entwarnung.

Gasse nicht notwendig

Die Expertin hält die Einführung der Rettungsgasse in Vorarlberg nicht einmal für notwendig. Zumindest auf der Rheintalautobahn. Schließlich handle es sich um einen Wunsch aus dem Osten Österreichs, wo Pannenstreifen eben keine Selbstverständlichkeit sind und eine Lösung für die Rettungskräfte gefunden werden musste. Die 49-Jährige bezeichnet den Pfändertunnel diesbezüglich sogar als Sorgenkind: „Dort staut es sich sehr viel. Und ab 1. Jänner wird da dann immer eine Rettungsgasse gebildet werden müssen. Ich bin gespannt, wie sich das in der Praxis bewähren wird.“ Und auch die Entwicklung auf der S 16 bleibt abzuwarten. Schließlich verläuft die Schnellstraße mal zweispurig und mal einspurig. Die Rettungsgassenpflicht besteht hingegen nur bei mindestens zwei Fahrbahnspuren.

Zuerst Ermahnungen

Die neue Regelung wird sukzessive an die Bevölkerung herangeführt. Auch vonseiten der Polizei. „Üblicherweise wird zu Beginn erst einmal zurückhaltender gestraft und es werden vornehmlich Ermahnungen ausgesprochen“, weiß Hutter aus Erfahrung.

Rettungsgasse

Der neue Absatz 6 des § 46 StVO: „Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benutzt werden.“

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