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Rettungsgasse: Hohe Strafen drohen

Bei der Autobahnauffahrt Wolfurt weist ein Plakat auf die Rettungsgassenpflicht hin.
Bei der Autobahnauffahrt Wolfurt weist ein Plakat auf die Rettungsgassenpflicht hin. ©VN/Wolfgang Heyer
Bei Stau und stockendem Verkehr muss ab 1. Jänner eine Rettungsgasse gebildet werden.

Jährlich ereignen sich auf Vorarlbergs Straßen rund 1800 Verkehrsunfälle – davon 300 auf der Rheintalautobahn und auf den Schnellstraßen. Speziell bei Stausituationen vor dem Pfändertunnel hatten die Rettungskräfte bisher große Mühe, sich ihren Weg bis zu den Unfallopfern zu bahnen. Doch das wird sich ab 1. Jänner grundsätzlich ändern. Dann wird die Rettungsgasse zur Pflicht. Feuerwehr, Polizei, Rettung sowie Straßen- und Pannendienste können zukünftig um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort sein. Wer die Rettungsgasse allerdings missachtet, muss mit hohen Strafen rechnen. Aber wie genau wird die Rettungsgasse eigentlich ausgeführt? Die VN beantworten die dringlichsten Fragen.

Wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?

Die Rettungsgasse muss vorausschauend, also schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden. Das bedeutet, dass bei stockendem Verkehr oder „Stop and Go“-Situationen bereits Platz für die Rettungskräfte gelassen werden muss. Sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder fließt, darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden.

Wohin sollen die Fahrer ihre Fahrzeuge lenken?

Alle Fahrzeuge auf der linken Fahrbahn fahren ganz nach links an den Fahrbahnrand. Alle weiteren Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren ganz nach rechts – auch auf den Pannenstreifen. Die Rettungsgasse entsteht folglich immer zwischen den Fahrzeugkolonnen auf der äußerst linken Fahrspur und der daneben liegenden Fahrbahn.

Wie hoch ist die Strafe bei Nichtbeachtung?

Die Nichteinhaltung beziehungsweise die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse können mit bis zu 2180 Euro geahndet werden.

Wo gilt die zusätzliche Fahrbahn für die Rettung?

Ab 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse auf allen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich Pflicht, egal ob zwei-, drei-, oder vierspurig. Damit gilt in Österreich dann das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, Slowenien und der Schweiz.

Was bringt die Rettungsgasse eigentlich?

Bisher fuhren die Rettungsfahrzeuge bei Alarmierung immer über den Pannenstreifen zum Unfallort. Im Vergleich dazu können die Retter nun um bis zu vier Minuten schneller bei den Verletzten eintreffen. Dadurch erhöht sich die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.

Warum ist Verkehrsministerin Doris Bures die Rettungsgasse so wichtig?

„Wer schnell hilft, hilft doppelt. Für die Rettung zählt im Ernstfall jede Sekunde. Die Rettungsgasse soll die Helferinnen und Helfer bei ihrer Arbeit unterstützen.“

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