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Regierungsprogramm im Überblick: Budget, Steuern, Standort, Pension, Familie, Beamte, Bildung

Das große Ziel der Regierung ist das Erreichen des strukturellen Nulldefizits 2016. Erreicht werden soll das notwendige Einsparungsvolumen über zahlreiche Steuererhöhung und Einsparungen. Über allen Maßnahmen, die die Ausgaben erhöhen könnten, steht ein "Finanzierunsgvorbehalt" - es gibt sie also nur, wenn die Mittel vorhanden sind.
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Im Folgenden ein Überblick:

STRUKTURELLES NULLDEFIZIT

Der genaue Weg zum “strukturellen Nulldefizit” 2016 ist nur äußerst vage vorgezeichnet, Zahlen zum Budgetpfad 2014-2018 finden sich in dem Vertragswerk nicht. Zuletzt war von einem Sparbedarf von 18,44 Mrd. Euro über fünf Jahre die Rede. Wann und ob überhaupt Daten zum Budgetpfad öffentlich gemacht werden, war auch auf Nachfrage in den Parteien bisher nicht zu eruieren.

Der Begriff des Nulldefizits selbst findet sich übrigens nur in der Präambel des Paktes, und zwar als notwendige Maßnahme, um aus der Krise gestärkt herauszugehen. Auffallend ist, dass im Kapitel “Finanzen” sämtliche im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Das bedeutet, dass sie umgesetzt werden können, wenn sie durch die jeweiligen Ressort-Budgets (oder durch Umschichtungen) finanzierbar sind.

STEUERN

Um das notwendige Einsparungsvolumen zu schultern, wurde eine Reihe von einnahme- und ausgabeseitigen Maßnahmen vereinbart. So soll die Tabaksteuer stufenweise um insgesamt 45 Cent angehoben werden, die 2005 abgeschaffte Schaumweinsteuer kommt wieder (1 Euro pro Liter). Die Alkoholsteuer soll um 20 Prozent steigen. Im Umweltbereich soll die Normverbrauchsabgabe für Neuwagenkäufe sowie die motorbezogene KFZ-Steuer umgestaltet werden; Ziel ist, PS-starke Fahrzeuge höher zu besteuern.

auto450
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Kommen soll auch eine Abschaffung von steuerlichen Begünstigungen auf “Golden Handshakes” sowie von Managergehältern über 500.000 Euro. Verlängert wird die sogenannte Solidarabgabe für Spitzenverdiener (ab rund 186.000 Euro Jahresbrutto, bisher bis 2016 befristet). Beibehalten wird die Bankenabgabe, aber neu aufgestellt. Beschränkungen soll es bei der Gruppenbesteuerung geben – und zwar räumlich v.a. auf EU/EWR-Staaten. Auch sollen in Zukunft auch Nicht-EU-Bürger kapitalertragssteuerpflichtig werden.

Weitere Mittel sollen durch eine verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug lukriert werden, dafür ist ein eigenes Amt im Finanzministerium vorgesehen. Auch steuervermeidende Maßnahmen wie Offshore-Konstruktionen in Niedrigsteuerländern sollen eingeschränkt werden.

STEUERREFORM

Keine zeitliche Vorgabe gibt es im Programm für die geplante Entlastung der Lohn- und Einkommenssteuer, die eine Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 36,5 in Richtung 25 Prozent zum Ziel hätte. Diese Maßnahme soll erst erfolgen, “sobald eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume gegeben sind” – eine Formulierung, der Konfliktpotenzial innewohnt und eine Realisierung wohl in weite Ferne rückt.

Fix ist dagegen die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die bis Ende 2014 einen “Reformpfad” zur Harmonisierung und Steuervereinfachung vorlegen soll. Ein entsprechendes Gesetz soll bis Ende 2015 vorliegen, wann dieses in Kraft treten soll, ist aber offen. Darüber hinaus gibt es auch den Plan, bis Ende 2015 einen Gesetzesentwurf für eine Gebührenreform (also Abgaben wie etwa Begräbniskosten) vorzulegen.

STANDORT-, OFFENSIVMASSNAHMEN

Als Standort-fördernde Maßnahmen ist u.a. eine Lohnnebenkostensenkung angepeilt, so sollen die Beiträge zum Insolvenz-Entgelt-Fonds sowie zur Unfallversicherung um je 0,1 Prozentpunkte sinken. Neu aufgestellt werden soll die Staatsholding ÖIAG, heißestes Eisen ist dabei die Ermöglichung von Privatisierungen bis zu einer Sperrminorität von 25 Prozent. Neben den bereits bekannten Offensivmaßnahmen wie etwa dem Ausbau der Kinderbetreuung sollen 2014 und 2015 je 100 Mio. Euro zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung bereitgestellt werden.

FÖRDERUNGEN

Im Bereich der Förderungen sollen Doppelgleisigkeiten beseitigt werden. Dazu soll das Finanzministerium bis Ende März 2014 den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine Reform vorlegen.

SPEKULATIONSVERBOT, HAUSHALTSREGELN

Einen neuen Anlauf nimmt die Regierung, um ein bundesweites Spekulationsverbot in Verfassungsrang zu heben. Ebenfalls am Plan der Regierung steht eine Harmonisierung der Haushaltsregeln aller Gebietskörperschaften mit Wirkung spätestens 2018. Der Finanzausgleich wird bis Ende 2016 verlängert, bis dahin soll eine umfassende Reform des FAG vorbereitet werden.

PENSIONEN

Bei den Pensionen ist das Hauptziel die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters bis 2018 – und zwar um 1,7 Jahre auf 60,1 Jahre. Zur Überprüfung der eingeleiteten Maßnahmen wird ein halbjährliches Monitoring installiert, gibt es bis Ende 2015 keine Erfolge, werden nicht näher konkretisierte Maßnahmen in Aussicht gestellt.

Um Ältere Arbeitnehmer länger im Job zu halten, wird für Arbeitgeber ein Bonus-Malus-System eingeführt. Wenn sie über 50-jährige Arbeitslose einstellen, sollen sie einen Bonus erhalten. Ab 2017 soll für alle Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeitern, die nicht ausreichend Mitarbeiter über 55 beschäftigen, eine neue Abgabe für altersgerechte Arbeitsplätze eingeführt werden. Für Arbeitnehmer wird ab einem Alter von 62 Jahren die Möglichkeit einer Teilpension geschaffen.

FAMILIEN

Im Familienbereich ist eine System-Umgestaltung des Kindergeldes geplant: Ein “Kinderbetreuungsgeldkonto” soll künftig eine Fixsumme enthalten, Dauer und Bezugshöhe frei wählbar sein (bisher vier Varianten). Das Modell des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds bleibt bestehen.

familie450
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Außerdem kommen soll die Erhöhung der Familienbeihilfe. Startzeitpunkt und Höhe sind im Regierungsprogramm zwar nicht festgelegt, das Paket dürfte aber rund 200 Mio. Euro pro Jahr schwer sein und sich an den Plänen der Regierung vom Juni orientieren. Der Ausbau der Kinderbetreuung soll mit den bereits angekündigten 350 Millionen Euro des Bundes in den nächsten vier Jahren erfolgen.

Zudem soll es ein zweites kostenloses Kindergartenjahr für Vier-bis Fünfjährige geben. Dieses soll für Kinder mit Sprach- und Entwicklungsdefiziten verpflichtend sein, dazu soll bei Vierjährigen der Entwicklungstand festgestellt werden. Das letzte Kindergartenjahr soll Teil einer Schuleingangsphase werden, für Kinder mit Sprachförderbedarf werden verpflichtende Sprachkurse eingerichtet.

Geprüft werden soll eine Verkürzung des Anspruches auf Elternteilzeit vom siebten auf das fünfte Lebensjahr – bzw. einer weiteren Absenkung auf das vierte Lebensjahr parallel zum Ausbau der Kinderbetreuung. Ebenfalls geprüft werden soll die Einführung des “Papamonats” auch in der Privatwirtschaft.

BEAMTE

In Sachen Beamtendienstrecht gibt die Regierung einmal mehr die Absichtserklärung ab, ein modernes und einheitliches Dienstrecht auf Bundesebene vorzubereiten. Gelten soll dies für künftige Vertragsbedienstete und Beamte und soll eine einheitliche, flachere Besoldungsstruktur bringen. “Überstandspersonal” bei ÖBB, Post und Telekom soll durch Anreize und Umschulung zum Wechsel in andere Dienststellen bewegt werden. Auch der Aufnahmestopp soll offenbar aufrechterhalten bleiben – “an einer schlanken Verwaltung soll festgehalten werden”, heißt es.

JUSTIZ

“Verbesserten Zugang zum Recht” hat sich die Koalition in der Justiz auf ihre Fahnen geschrieben – und will Gerichte entlasten, Gerichtsgebühren evaluieren, eine neue Justizanstalt mit eigener Jugendabteilung im Raum Wien errichten. Außerdem wurde die von Ex-Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) schon angestoßene große Reform des Strafgesetzbuches (samt Beseitigung der Ungleichgewichte bei den Strafen) aufgenommen. Ernst machen will Rot-Schwarz offenbar mit der Bezirksgerichts-Reform: Die Länder sollen ihr Veto-Recht dazu verlieren.

WOHNEN

Zur Schaffung von leistbarem Wohnraum ist u.a. eine Absicherung der Wohnbauförderungsmittel sowie deren Zweckwidmung im Rahmen des ab 2017 geplanten Finanzausgleichs vorgesehen.

SCHULE, UNIS

Im Schulbereich nimmt sich die Regierung vor, künftig die Zahl der verschränkten Ganztagsschulen anzuheben. An jedem Standort mit mehr als einer Jahrgangsklasse bzw. “in zumutbarer Entfernung” soll es eine Klasse geben, die nach diesem Modell geführt wird – sobald etwa 15 Schüler dafür angemeldet werden. Gesetzt werden soll auch ein Schritt hin zur Abschaffung der Sonderschulen, dazu sollen Modellregionen konzipiert und die bestehenden Sonderschulen weiterentwickelt werden. Außerdem am Plan ist, den Schulen künftig mehr Autonomie zu ermöglichen.

uni450
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Im Hochschulbereich fehlt das Thema Studiengebühren komplett, es dürfte also bei der derzeit eingeschränkten Gebührenpflicht nur für Langzeit- und Nicht-EU-Studenten bleiben. Die Zugangsbeschränkungen dürften auf mehr als die derzeitigen fünf Studienfelder ausgeweitet werden, die Platzzahl in den betroffenen Studien darf nicht unter die derzeitige Marke rutschen. Außerdem sollen bis zu 200 Professorenstellen geschaffen werden. Einmal mehr wird die Steigerung der Investitionen für Unis und Fachhochschulen auf zwei Prozent des BIP bis 2020 versprochen.

GESUNDHEIT

Im Gesundheitsbereich ist beabsichtigt, dass die Kosten für Kieferregulierungen, festsitzenden Zahnersatz und Mundhygiene für Kinder und Jugendliche künftig von den Krankenkassen übernommen werden. Außerdem soll der Spitalkostenbeitrag für Kinder und Jugendliche abgeschafft werden. Geplant ist auch ein Gesundheitspass für 7- bis 18-Jährige.

DEMOKRATIE

Im Bereich der Wahlordnung sollen Vorzugstimmen-Hürden gesenkt werden. Zum Demokratiepaket ist eine Enquete-Kommission vorgesehen – ebenso zum Sterbehilfe-Verbot. Betreffend schärferer Regeln für den Mandats- und Amtsverlust für strafrechtlich verurteilte Politiker wird für das erste Halbjahr 2014 ein Begutachtungsentwurf angekündigt; gleiches gilt für das Vorhaben der Lockerung des Amtsgeheimnisses.

ÜBERSTIMMUNGSVERBOT/AUTOMATISMUS

Eingebaut haben Rot und Schwarz wie schon 2008 ein Überstimmungsverbot. Sollte gegen den Willen einer Koalitionspartei im Plenum oder in den Ausschüssen des Nationalrats ein Beschluss gefasst werden, dann gilt die Zusammenarbeit als beendet. Dasselbe gilt auch für die Durchsetzung einer Volksabstimmung gegen den Willen des Partners. In diesen Fällen wären die Parteien verpflichtet, “gemeinsam einen Neuwahlantrag zu beschließen”.

(APA)

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