Damit ist seit heute Schluss. In einer Aussendungen von Landtagspräsident Gebhard Halder heißt es unter dem Titel “Nichtraucherschutz im Landtag”: “Sehr geehrte Damen und Herren, es wird darauf hingewiesen, dass für sämtliche Räume im Landtagstrakt einschließlich sämtlicher Klubräume ein allgemeines Rauchverbot gilt. Eine Ausnahme im Sinne § 13 Abs. 2 Tabakgesetz wird lediglich für die Cafeteria des Landtages nach Ende der jeweiligen Landtagssitzung gewährt.”
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