Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Türken zu Weihnachten 2010 einen Betreiber einer Indoor-Cannabis-Plantage in Bregenz mit einer Schreckschusspistole überfallen haben. Dabei ernteten sie dessen 14 Cannabispfalnzen ab. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Mit Pistole bedroht
Die beiden Angeklagten tauchten kurz vor Weihnachten bei dem Mann auf. Um an die Cannabispflanzen mit einem Marktwert von 4.000 Euro zu gelangen, sollen sie ihr Opfer mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. Einer der Männer gab sich außerdem als Security-Mitarbeiter aus und täuschte vor, das Marihuana beschlagnahmen zu müssen.
Angeklagte bestritten Tat
Aus Angst, seine illegale Drogenanlage würde auffliegen, erstattete der überfallene Bregenzer keine Anzeige. Erst nachdem Drogenfahnder ohnedies auf ihn aufmerksam geworden waren, erzählte der Mann der Polizei nebenbei von dem Überfall. Die zwei Angeklagten, die schon mehrmals vor Gericht standen, bestritten die Tat bis zuletzt. Sie wollen die Urteile mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zu bekämpfen, damit sind die Entscheidungen nicht rechtskräftig.
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