Doch dieses mal wurde der Mann freigesprochen. Es war gegen fünf Uhr früh, als die Gendarmerie den Arbeitslosen mit aufgeritzten Armen in der Lustenauer Wohnung seiner Lebensgefährtin vorfand. Das Paar hatte offenbar miteinander gestritten. “In Sachen Sex wollte ich nichts von ihr, wir haben nur geredet, ich habe nichts getan”, beteuerte der Angeklagte gestern. Sie sei diejenige gewesen, die betrunken war und schließlich habe ja sie versucht, ihm die Stehlampe auf den Kopf zu schlagen. Eine ganz andere Version erzählte die Ex-Freundin. Sie gab an, der Mann habe ihr den Slip runtergerissen und versucht sie zu vergewaltigen. “Ich fühlte mich dem Tode nah als er mich am Hals festhielt und würgte”, so hat sie sich den Abend in Erinnerung.
Schon einmal wurde er wegen versuchter Vergewaltigung der Frau verurteilt. Nachdem der Angeklagte seine erste Haftstraße abgesessen hatte, nahm ihn die Freundin wieder auf. Schmiss ihn aber anschließend 27 mal wieder raus. Der Angeklagte hat mitgezählt. Mit ihrem Bub, den sie in die Beziehung mitgebracht hatte, gab es immer wieder Streitigkeiten. Einmal rutschte dem Lustenauer die Hand aus – er verletzte den Teenager leicht.
Dennoch Gefängnis
Auch wenn der Mann von dem Vergewaltigungsversuch freigesprochen wurde: Wegen der geringfügigen Verletzungen seiner Freundin und an dem Buben, der nach der Watsche aus der Nase blutete, wurde der Mann verurteilt. Auch, dass der Mann der Frau den Mund zugehalten hatte, um sie am Schreien zu hindern wurde als Nötigung gewertet. Alles in allem heißt es für den Lustenauer erneut: zehn Monate “einsitzen”.
Wäre er wegen versuchter Vergewaltigung für schuldig befunden worden, hätte er mit drei Jahren rechnen müssen. Der Verurteilte nahm die Strafe an. “Und bleiben Sie von der Frau weg”, gab ihm Richter Peter Mück noch präventiv mit auf den Weg mit.
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