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Privatpatient klagte erfolgreich

Sonderklassepatienten müssen im Detail über voraussichtliche Kosten eines Eingriffs informiert werden.
Sonderklassepatienten müssen im Detail über voraussichtliche Kosten eines Eingriffs informiert werden. ©BilderBox
Feldkirch - Laut Höchstgericht muss über Kosten für Wahleingriffe im Detail informiert werden.


Im Spitalgesetz steht es schon lange festgeschrieben, jetzt spricht der Veraltungsgerichtshof (VwGH)  ebenfalls Klartext: Sonderklassepatienten müssen sowohl über die voraussichtlichen Kosten eines geplanten Eingriffs als auch darüber informiert werden, dass sich bei unvorhersehbaren Komplikationen die Sache verteuern könnte. Ein Patient des Krankenhauses Dornbirn hatte die Entscheidung vor dem Höchstgericht gesucht, nachdem er mit seiner Beschwerde bei Bezirkshauptmannschaft und Land abgeblitzt war.

Jetzt wurde das Land zur Rückzahlung von 1346,40 Euro verdonnert. Patientenanwalt Alexander Wolf hofft, dass dieses Erkenntnis deutlich genug ist. Denn: „Bisher wurden wir in solchen Angelegenheiten von den Spitalsverwaltungen einfach nicht ernstgenommen.“ Beschwerden wegen zu hoher Kosten sind keine Seltenheit. Aus dem vergangenen Jahr liegen noch zehn bei der Patientenanwaltschaft. Heuer kamen bereits fünf neue dazu.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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