Jüngstes Beispiel dafür lieferte die Postgewerkschaft in Vorarlberg. Die Vorgeschichte im Telegrammstil.
In die Haare geraten
Franz Gstrein, Chef der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG), und sein Gegenüber Franz Mähr, Obmann der Sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG), waren sich im Vorwahlkampf mächtig in die Haare geraten. Eine im November 2006 durchgeführte Wahl musste wegen Ungereimtheiten im Mai 2007 wiederholt werden.
Aus dem Sattel gehoben
Dabei wurde der langjährige Postgewerkschaftsboss Franz Gstrein aus dem Sattel gehoben. Die FCG musste eine Schlappe einstecken. Seither hat Mähr die Macht in der Postgewerkschaft. Ein im Zuge des Wahlkampfes gegebenes VN-Interview mit Franz Gstrein hatte die Post AG auf den Plan gerufen. Mähr hatte Gstrein wegen darin enthaltener Äußerungen angezeigt und wollte offenbar eine disziplinarrechtliche Verfolgung Gstreins durch die Post AG herbeiführen. Um diese Verfolgung auf Schiene bringen zu können, musste Gstreins Immunität als Betriebsrat aufgehoben werden. Weil der Personalausschuss für Tirol und Vorarlberg unter Obmann Erwin Zangerl die Auslieferung Gstreins abgelehnt hatte, versucht die Post heute vor dem Arbeits- und Sozialgericht grünes Licht dafür zu bekommen.
Strafe oder Entlassung
Gemeinsam mit Zangerl und Klagsvertreterin Dr. Belina Sellemond trifft man sich heute vor Richter Karl Schurig in Feldkirch. Internas zur Causa dürfe er erst vor Gericht nennen, gab sich Zangerl bedeckt, für den das Ganze politisch motiviert ist. Bei einem Disziplinarverfahren könnten Gstrein entweder eine Verwarnung, eine Geldstrafe in Höhe von fünf Monatsbezügen oder schlimmstenfalls die Entlassung drohen.
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