Die Hälfte muss der Mann bezahlen, der Rest wurde auf Bewährung ausgesprochen. Der Rentner, der selbst unter Depressionen leidet und damals im Jahr 2012 mit der Pflege seiner Lebensgefährtin stark überfordert war, zeigte sich geständig. Viele Jahre hatte er die Frau gepflegt, die letzten acht Jahre war sie bettlägrig. „Mein Mandant war ganz eindeutig überfordert, wollte aber die Frau nicht einfach in ein Pflegeheim abschieben“, so Verteidiger Martin Kloser.
Schwer verletzt
Verschärfend kam offenbar dazu, dass sich Bekannte und Verwandte immer wieder mit Ratschlägen einmischten. Im Jänner und Februar 2012 eskalierte dann die Situation und der Rentner würgte die hilflose Person, drückte ihr ein Kissen ins Gesicht und schlug ihr mit der Faust und einer Tasche ins Gesicht. Die Frau wurde ohnmächtig und überlebte nur knapp. Der Pensionist rief verwirrt die Rettung. Die Geldstrafe von 600 Euro plus 600 Euro auf Bewährung akzeptierte er bereitwillig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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