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Pensionen - Vorarlberg fordert Abfederungen

Vorarlberg fordert Abfederungen und Vertrauensschutz. Frühpension nicht schon 2010 und nicht gänzlich abschaffen. Landesrätin Schmid unterstreicht Frauen-Forderungen.

Die Vorarlberger Landesregierung unterstreicht in ihrer am gestrigen Donnerstag an das Sozialministerium gerichteten Stellungnahme zum Regierungsentwurf die grundsätzliche Notwendigkeit einer echten Pensionsreform. „Tatsächlich enthält der Entwurf aber auch Regelungen, die hinsichtlich ihrer Intensität oder ihres Wirksam-Werdens insofern abgefedert werden sollten, als Härten vermieden bzw. Wahlfreiheiten der Versicherten erhalten werden“, forderte Landeshauptmann Herbert Sausgruber den Vertrauensschutz ein.

Im Einzelnen schlägt die Landesregierung u.a. vor, die schrittweise Abschaffung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer über 2010 hinaus zu erstrecken. Die im Entwurf geplante Regelung bringe gravierende Änderungen für Personen, die schon einen Großteil ihres Erwerbsleben hinter sich und darauf vertraut haben, in wenigen Jahren – zu den derzeit üblichen Bedingungen – in Pension gehen zu können. Weil den Betroffenen nicht ausreichend Zeit bleibe, ihre Lebensplanung auf die geänderte Situation einzustellen, sei es unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes geboten, die schrittweise Anhebung erst später zu beginnen und den Zeitpunkt der gänzlichen Abschaffung über 2010 hinaus zu verschieben.

Vorarlberg regt auch an, die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nicht gänzlich abzuschaffen, weil diese vor allem im Hinblick auf eine selbstbestimmte Lebensplanung zweckmäßig scheine. Der gewünschte fiskalische Effekt könnte über eine entsprechende Abschläge erreicht werden. Auch scheine die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch, gibt die Landesregierung zu bedenken.

Zur Senkung der Steigerungsbeträge schlägt Vorarlberg vor, v.a. aus Gründen des Vertrauensschutzes sollten Versicherungsjahre bis 2003 wie bisher mit 2 Prozent und erst ab dem 1. Jänner 2004 erworbene Versicherungsjahre mit den vorgesehenen 1,78 Prozent bewertet werden: „Jedenfalls aber sollten Abfederungen für jene Personen vorgenommen werden, die auf Grund kürzerer Erwerbsverläufe durch diese Bestimmung besonders nachteilig betroffen sind. Das gilt insbesondere für Frauen“. Der Entwurf berücksichtige v.a. Frauen zu wenig, die Erziehungs- oder Betreuungsarbeit leisten. In dem Zusammenhang bekräftigte Landesrätin Greti Schmid die Frauen-Forderungen.

Vorarlberg bekennt sich zur Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes. Deutlich verbessert müsse aber die Aufwertung zurückliegender Jahre werden. Zu überlegen wäre auch, ob nicht ein geringer Prozentsatz an Beitragsmonaten – quasi als Korrektiv – von der Durchrechnung überhaupt ausgenommen wird.

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