In einem Vorarlberger Rechtsstreit um Alimente hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun erstmals entschieden, dass auch ein in Österreich lebendes Schweizer Kind Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss durch den Bund hat. Der Schweizer Vater des Kindes kommt seiner Verpflichtung zur Zahlung von Alimenten nicht nach, jedenfalls nicht in vollem Umfang.
“Gleich wie ein inländisches Kind zu behandeln” sei bei der Zahlung von staatlichen Unterhaltsvorschüssen eines mit Schweizer Staatsbürgerschaft. So legt Österreichs Höchstgericht in Wien das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz aus. Auch in sozialen Fragen dürfe ein rechtmäßig in Österreich lebender Bürger aus der Schweiz nicht wegen seiner Staatsbürgerschaft diskriminiert werden.
Damit hat der OGH die Rechtsansicht des Landesgerichts Feldkirch bestätigt. Den Beschluss des Landesgerichts hat der Bund, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck, bekämpft. Dem Revisionsrekurs des Bundes hat der OGH jetzt aber keine Folge gegeben. Der Bund vertrat die Ansicht, Unterhaltsvorschüsse stünden in Österreich nur EU-Bürgern zu.
Das Bezirksgericht Dornbirn hatte als Erstgericht den Antrag des Schweizer Kindes auf Unterhaltsvorschusszahlungen in Österreich abgewiesen. Weil kein Elternteil in Österreich sozialversichert und die Minderjährige in Österreich privat krankenversichert sei. Darauf komme es jedoch nicht an, meint der OGH. Den Beschluss des Bezirksgerichts hat das Landesgericht abgeändert. Das Zweitgericht gab dem Antrag statt.
Zudem erklärte das Landesgericht einen ordentlichen Revisionsrekurs beim OGH für zulässig. Weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob ein in Österreich lebendes Kind mit Schweizer Staatsbürgerschaft aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ableiten könne.
Geld beim Vater einfordern
Zusammen mit seiner Schweizer Mutter lebt das 2009 geborene Schweizer Mädchen in Vorarlberg. Der Schweizer Vater des Kindes lebt in der Schweiz. Er kommt seiner Verpflichtung nicht nach, zum Unterhalt seiner Tochter monatlich 595 Schweizer Franken beizutragen. Deshalb hat nach der OGH-Entscheidung das Oberlandesgericht Innsbruck staatliche Unterhaltszahlungen zu leisten. Die Republik Österreich wird dann versuchen, die Gelder vom Kindesvater zurückzubekommen.
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