Die Vorarlberger Notare starten mit “rechtzeitig vorsorgen” eine neue Informationskampagne. Grund dafür ist das neue Erwachsenenschutzrecht, künftig gibt es mehrere Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung. Hier muss man neben der Vorsorgevollmacht drei Formen unterscheiden, weiß Notar Richard Forster.
Flexiblere Gestaltung der Vertretung
Betroffen könnte jeder sein, seit 2003 hat sich die Zahl der Sachwalterschaften mehr als verdoppelt. Jeder soll künftig selbst vorsorgen, wer ihn unter welchen Umständen bei welchen Bereichen als Erwachsenenvertreter unterstützen soll. Hier sei grundsätzlich jeder als Vertreter denkbar. Das Modell sei damit sehr flexibel, für die Einrichtung der Vertretung braucht es weiterhin ein ärztliches Attest der nicht vorhandenen Entscheidungsfähigkeit. Wenn diese wiedererlangt wird, kann sie mit einem entsprechenden Attest wieder aufgelöst werden.
Mehr Graubereiche bei Geschäftsfähigkeit
Der Betroffene hat auch während der Vertretung mehr Mitsprachemöglichkeiten und muss in die Entscheidungen eingebunden werden. Das neue Erwachsenenschutzgesetz bringt aber auch mehr Freiräume und damit Graubereiche mit sich, wer künftig was wann wie entscheiden darf oder muss. Schließlich könnte der Besachwaltete trotz Vertreter in der Lage sein, gewisse Geschäfte selbst zu tätigen.
Dringender Handlungsbedarf für Hausbesitzer
Dringenden Beratungsbedarf sieht Forster jedoch auch in einem anderen Bereich: Die Novellierung der Raumplanung und die damit verbundenen Verdichtungszonen. Zentral gelegene Einfamilienhäuser müssten dann an sich ausgebaut werden, wenn sie in einer solchen Zone liegen, sonst werde das Grundstück umgewidmet. Dies wäre an sich kein Problem für bestehende Häuser, solang diese nicht umgebaut werden sollen. Dann müsste aus einem Einfamilienhaus jedoch ein Mehrfamilienhaus werden, warnt Forster.
Im Rahmen des „Tages des Öffentlichen Notariats“ informieren die Vorarlberger Notare die Bevölkerung kostenlos am Samstag, den 6. Oktober, von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz zu unterschiedlichen Themen in Bregenz. Interessenten erhalten darüber hinaus einen kostenlosen Grundbuchauszug. Eine erste Rechtsauskunft ist zudem bei jedem Notar stets kostenlos. Weitere Informationen unter www.notar.at
Das gesamte Gespräch
Bei der Novelle zum Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz haben die Notare gewisse Bedenken geäußert. Gerade für Grundstücks- und Hausbesitzer könnte es in Verdichtungszonen ein böses Erwachen geben.
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