Eines davon muss er absitzen, zwei wurden auf Bewährung ausgesprochen.
Der junge Mann zeigte sich geständig zwei Nichten missbraucht zu haben. Die Übergriffe begannen als die Mädchen sechs und sieben Jahre alt waren. Sechs Jahre lang dauerten die erzwungenen Intimitäten. Für den Fall, dass sie etwas sagen würden drohte er den Kindern, dass sie Schläge erhielten. Der einschlägig Vorbestrafte erbat sich für das Urteil Bedenkzeit, somit ist es nicht rechtskräftig.
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