Volkspartei und Freiheitliche versprechen sich von der Novelle vor allem eine Stärkung der Ortskerne. Der Gesetzesbeschluss soll in der Landtagssitzung vom 8. März erfolgen.
Eckpunkte der neuen Regelung sind die Reduzierung der Warengruppen von drei auf zwei sowie eine Aufwertung der Kerngebiete und der örtlichen Raumplanung. Künftig muss jeder Handelsbetrieb außerhalb von Kerngebieten mit einer Verkaufsfläche ab 300 Quadratmeter über eine entsprechende Widmung verfügen, die von der jeweiligen Gemeindevertretung erteilt und dem Land als Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Bei Verkaufsflächen von über 600 Quadratmeter liegen die Kompetenzen ausschließlich beim Land.
Mit dieser Novelle und verbesserten Richtlinien für Nahversorgung bekomme Vorarlberg die strengsten Bestimmungen für die Errichtung von Einkaufszentren, andererseits würden die Stadt- und Ortskerne massiv gestärkt, lobte ÖVP-Raumplanungssprecher Rainer Gögele das neue Gesetz. Grünen-Wirtschaftssprecher Bernd Bösch kritisierte hingegen, dass das Land seine Steuerungsfunktion nicht ausreichend wahrnehme. Den SPÖ-Vorwurf des Abschiebens der Verantwortung an die Gemeinden wiesen ÖVP und Freiheitliche zurück.
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