Schönheitsfehler seines jüngsten Geistesblitzes: Er hätte nicht nur höhere Stromtarife, sondern auch geschmälerte Budgets für den Gewässergüteschutz zur Folge.
Denn der Minister hat nicht mehr und nicht weniger im Sinn, als die Basis für die so genannte Bestandzinsrechnung bei Wasserkraftwerken zu ändern. Mussten diese KWs bisher eine Art ortsübliche Pacht für von ihnen genutzte öffentliche Wassergutflächen entrichten, will der Ressortchef diesen Bestandzins künftig umsatz- bzw. erlösabhängig berechnet sehen was eine Vervielfachung der bisherigen Zinszahlungen zur Folge hätte, die von den Kraftwerken wohl mehr oder weniger reflexartig an die Stromkunden weiter gereicht würde. Dr. Ludwig Summer, Vorstandsdirektor der Illwerke/VKW-Gruppe, dazu auf Anfrage: Nur für unsere Montafoner Anlagen und die VKW ohne Walgauwerk, auch ohne Strombezugsrechte, müssten wir hier jährlich 1 Mill. Euro hinlegen. Das würde nicht nur den Strom verteuern. Der Bund will ja zusätzlich, dass wir auf Basis der EU-Wasserrahmenrichtlinie verstärkt in die Gewässergüte investieren, was nur in drastisch reduziertem Umfang möglich wäre, da die dafür erforderlichen Gelder ja in Gestalt dramatisch erhöhter Bestandzinsen fort wären.
Wie Summer ortet auch Illwerke/VKW-Eigentümervertreter LH Herbert Sausgruber hier eine Geldbeschaffungsaktion des Ministers. Ich habe LH Pühringer als aktuellen Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz in der Sache kontaktiert, ihm die massive Ablehnung der Grasser-Idee durch das Land Vorarlberg bekundet. Die Folgewirkung dieser Zusatzkosten sei augenscheinlich nicht zu Ende bedacht worden, begründete Sausgruber die Ablehnung.
Wie der Strom-Verantwortliche bei den Stadtwerken Feldkirch, DI Hans-Jörg Mathis, dazu erklärte, lässt sein Haus von Juristen penibel prüfen, ob Grassers Ansinnen hier überhaupt eine Relevanz besitzt. Schließlich hat die Stadt das uneingeschränkte Wassernutzungsrecht an der Ill zwischen Felsenau und Kapf seit 1830 verbrieft, argumentierte Mathis, für den die Grasser-Idee an sich schon ein Signal in die falsche Richtung ist. Erneuerbare Energien soll man fördern, nicht immer noch kurioser besteuern, so der Stadtwerke-Mann.
Ing. Franz-Karl Meusburger, Landessprecher vom Verein Kleinwasserkraft Österreich, bestätigte, dass die vom Minister ins Auge gefasste Bestandzinsumstellung bis zu 7 Prozent des Jahresarbeitsvermögens, also des Ertrags so eines Kleinkraftwerks kosten kann. Also statt jetzt z. B. 300 künftig ein paar tausend Euro jährlich ausmachen könnte, sieht Meusburger vor allem die Startphase allfälliger neu zu errichtender Kleinanlagen über Gebühr belastet. Das Anliegen der sonst bei jeder Gelegenheit beschworenen Förderung der Erneuerbaren werde mit diesem Grasser-Plan jedenfalls unverantwortbar torpediert.
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