Kritisiert worden war etwa, dass direkt neben einem Bahnhof lebende Arbeitnehmer vom Pendlerrechner mitunter zu weit entfernten Park & Ride-Anlagen geschickt wurden. Und statt über Umfahrungsstraßen wurden die Routen häufig direkt durch in Stoßzeiten verstopfte Ortszentren geführt.
Park & Ride-Parkplätze überarbeitet
In Fällen, in denen sowohl eine reine Öffi-Variante als auch eine Park & Ride-Variante zur Verfügung steht, soll nun ein näherer Park & Ride-Parkplatz herangezogen werden. Wenn im Bereich der Zumutbarkeit sowohl eine reine Öffi-Variante als auch eine Park & Ride-Variante zur Verfügung steht, wird bei geringem zeitlichen Unterschied die reine Öffi-Variante für die Berechnung herangezogen.
Fußwege fallen nicht in Berechnung
Fußwege vom öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit bzw. nach Hause sollen bei der Berechnung nicht – wie bisher – der Öffi-Strecke zugeordnet werden. Dadurch reduziere sich diese, wodurch in Grenzfällen der Pendler eher Anspruch auf das große Pendlerpauschale hat, so das Ministerium.
Hin- und Rückfahrt streckenabhängig
Außerdem werde die Auswahl von Hin-und Rückfahrt strecken- statt zeitabhängig geschehen: Wenn im Rahmen der Unzumutbarkeit die Hin- und Rückfahrt unterschiedlich lang sind, soll künftig nicht mehr auf die längere Zeitdauer, sondern auf die entfernungsmäßig weitere Strecke abgestellt werden. Da die Pendler überwiegend zu Stoßzeiten pendeln, wird die hinterlegte Durchschnittsgeschwindigkeit für Pkw-Fahrten “etwas reduziert”.
Frist bis Ende September verlängert
Die Frist zur Abgabe der Erklärung beim Arbeitnehmer wird bis 30.9. 2014 verlängert (ursprünglich 30. Juni 2014). Jene, die das Formular bereits abgegeben haben, von den Änderungen jedoch profitieren würden, können die Erklärung erneut abgeben.
“Das ist wichtig. Die Pendlerinnen und Pendler haben es schwer genug, sie dürfen nicht auch noch um Geld umfallen, das sie dringend brauchen”, begrüßte AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Aussendung am Freitag die Änderungen.
Mit dem “Pendlerrechner” wird ermittelt, wie viel Pendlerpauschale den betroffenen Arbeitnehmern zusteht. Je nach Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeit und abhängig davon, ob ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder nicht, macht das Pauschale zwischen 31 und 306 Euro monatlich aus. Berechnet wird der Anspruch neuerdings mit dem vom Finanzministerium ins Internet gestellten “Pendlerrechner”.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.